Walter H. klagt gegen ständige Überwachung durch Polizei

Saarlouis. Seit zweieinhalb Jahren wehrt sich der als gemeingefährlich eingestufte Walter H. gegen seine zeitweise Dauerüberwachung durch Polizeibeamte. Der mehrfach wegen schwerer Gewaltdelikte mit sexuellem Bezug, unter anderem einem Mord, verurteilte H. sieht in dieser Maßnahme eine rechtswidrige Verletzung seiner Grundrechte

Saarlouis. Seit zweieinhalb Jahren wehrt sich der als gemeingefährlich eingestufte Walter H. gegen seine zeitweise Dauerüberwachung durch Polizeibeamte. Der mehrfach wegen schwerer Gewaltdelikte mit sexuellem Bezug, unter anderem einem Mord, verurteilte H. sieht in dieser Maßnahme eine rechtswidrige Verletzung seiner Grundrechte.Heute wird darüber vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis verhandelt. Das Urteil der Richter wird richtungsweisend sein für den Umgang des Staates mit gefährlichen Straftätern, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte nicht mehr wie früher zum Schutz der Allgemeinheit in unbefristete Sicherungsverwahrung gesperrt werden dürfen.

Walter H. (62) war nach diesem Urteil des Menschengerichtshofes im Mai 2010 auf freien Fuß gesetzt worden. Daraufhin ordnete das Saar-Innenministerium zum Schutz der Allgemeinheit seine Dauerüberwachung durch Polizeibeamte an. Das Ganze dauerte bis zum September 2011. Dann wurde H. auf Grundlage des neuen Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) wieder eingesperrt - in eine Art Zwangstherapie für psychisch gestörte und gemeingefährliche Kriminelle. Ob das ThUG im Fall Walter H. überhaupt anwendbar ist, bleibt allerdings bis heute umstritten.

Grund dafür ist eine mehrdeutige Formulierung im Gesetz, die von Gerichten unterschiedlich ausgelegt wird. Aus Sicht des Land- und des Oberlandesgerichts Saarbrücken gilt das ThUG für Walter H.. Sie haben deshalb dessen Unterbringung in der forensischen Psychiatrie in Merzig angeordnet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe legt das Gesetz aber offenbar anders aus. Und er hat nun in dritter Instanz über die Freiheit von H. zu entscheiden.

Für Saar-Justizministerin Anke Rehlinger (SPD) ist diese unklare Gesetzesregelung und mögliche Regelungslücke beim Schutz der Bürger vor gefährlichen Kriminellen ein Unding. Das Saarland hat deshalb im Bundesrat eine Initiative zur Klarstellung eingebracht. Mit Erfolg. Die Bundesregierung hat vergangene Woche in einer Protokollnotiz zugesichert, das Problem mit einer Übergangsregelung zeitnah zu lösen. Also mit einer Klarstellung im ThUG für Fälle wie den von H..

Wann diese Zusatzregelung kommt, ist ungewiss. Bis dahin könnte H. vom Bundesgerichtshof bereits wieder auf freien Fuß gesetzt worden sein. Und es würde sich die Frage stellen, ob er erneut von der Polizei rund um die Uhr überwacht werden darf. Die Antwort darauf liegt nun in Händen der Richter des Verwaltungsgerichts. Sie haben Ende 2010 die damalige Dauerüberwachung von H. zwar in einem Eilverfahren abgesegnet - aber nur mit rechtlichen Bedenken. Wie sie jetzt entscheiden werden, das ist offen. wi

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