Wahlempfehlung für Arbeitskammer tabu

Saarlouis · Die Warnung vor bestimmten Parteien ist ein Verstoß gegen die Neutralität des Staates, entschieden Richter.

 SymbolbildLocation:Forst

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Die Arbeitskammer darf ihren Mitgliedern vor der Landtagswahl am 26. März keine Wahlempfehlungen geben und sie nicht vor einer Stimmabgabe für rechtsextremistische und rechtspopulistische Parteien warnen. Das Verwaltungsgericht in Saarlouis gab gestern dem Antrag der NPD Saar auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statt. Die drei Richter erkannten in einer am 9. Februar per Pressemitteilung verbreiteten "Wahlempfehlung der Arbeitskammer" einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates und seiner Organe (Az. 3 L 262/17). Die Kammer, die 1951 als Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet wurde, muss die Mitteilung nun von ihrer Internetseite löschen. Ein "Eingriff in den Wahlkampf" gehöre nicht zu den Aufgaben, die das Gesetz der Arbeitskammer zuweise, argumentierten die Richter unter anderem in ihrem Beschluss.

In der Veröffentlichung hatte die Kammer ihren 488 000 Mitgliedern (alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und Arbeitssuchenden im Saarland) empfohlen, bei der Landtagswahl jene demokratischen Parteien zu wählen, die sich konsequent für Arbeitnehmerinteressen einsetzen. Sie warnte "ausdrücklich davor, rechtspopulistische oder rechtsextreme Gruppierungen zu unterstützen". Das Wahlergebnis müsse "ein Aufstand der Anständigen" sein.

Die Kammer berief sich auf das Widerstandsrecht des Grundgesetzes. Dieses räumt jedem Deutschen das Recht zum Widerstand gegen jeden ein, der Demokratie und Rechtsstaat beseitigen will, aber nur, "wenn andere Abhilfe nicht möglich ist". Das sah das Verwaltungsgericht nicht als gegeben an. Die Richter argumentierten sinngemäß: Um sich auf das Widerstandsrecht berufen zu können, müsste eine Situation existieren, die ein Parteiverbot gerechtfertigt hätte. Dieses sei jedoch unterblieben. Das NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht war im Januar gescheitert. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass derzeit Anhaltspunkte dafür fehlen, dass die NPD ihre verfassungsfeindlichen Ziele auch wirklich durchsetzen kann.

AK-Hauptgeschäftsführer Thomas Otto sagte der SZ: "Wir sind irritiert. Wir sind der Meinung, dass wir uns sehr wohl inhaltlich mit der Wahl auseinandersetzen müssen." Die Grundlage dafür sieht er im Sozialstaatsgebot und im Auftrag der Kammer, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder wahrzunehmen.

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