Vorgehen des Landes gegen zwei Vermittler von Wetten war rechtens

Saarlouis · Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat die Eilanträge zweier privater Sportwettenvermittler gegen Untersagungsverfügungen durch die Landesregierung zurückgewiesen. Die Büros vermitteln nach Angaben des Gerichts seit 2012 und 2014 in Annahmestellen Sportwetten für ein in Malta ansässiges Wettunternehmen, ohne im Besitz einer nach dem Glücksspielstaatsvertrag erforderlichen Erlaubnis zu sein.Das Landesverwaltungsamt hatte den Büros im August 2014 die Vermittlung unerlaubter Sportwetten mit sofortiger Wirkung untersagt.

Das Gericht bestätigte dies nun und entschied, ihr Angebot - Wetten auf einzelne Vorgänge während laufender Sportereignisse - widerspreche den Vorgaben des Staatsvertrages. Das Gericht bemängelte auch, dass in nahezu allen Fällen die Räume, in denen die Vermittler ihre Wettannahmestellen betreiben, aufgrund ihres "gaststättenartigen Charakters" mit dem Ziel des Staatsvertrages nicht zu vereinbaren seien - nämlich der Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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