Verpackungsmüll sparen ist leichter gesagt als getan

Saarlouis · Darf man die gekaufte Wurst in die mitgebrachte Tupperdose legen statt sie verpacken zu lassen? Nein, sagt das Umweltministerium. Zu groß sei die Gefahr, dass die Theke verunreinigt wird oder die Ware schnell verdirbt.

Im April wollen zwei Siersburger Jungunternehmer den ersten "Unverpackt"-Laden der Großregion in Trier eröffnen - einen Supermarkt, der ohne Verpackungen wie Plastikfolie, Tüten oder Ähnliches auskommt (wir berichteten). Elisabeth Frank-Schneider aus Saarlouis hält das für eine tolle Idee, fragt sich jedoch: "Unter welchen Bedingungen ist es zulässig, eigene Behälter beim Kauf loser Ware, wie zum Beispiel Wurst, Käse, Oliven und sonstigen Feinkostartikeln zu benutzen?" In ihrem Saarlouiser "Lieblingskaufhaus" habe man ihre Bitte, die Einkäufe in mitgebrachte Behälter zu verpacken, abgelehnt, berichtet die SZ-Leser-Reporterin.

Manch einer erinnert sich bestimmt noch daran, dass man früher auch Milch beim Bauern in einer mitgebrachten Alu- oder Emaille-Kanne kaufen konnte. Ist das heute noch möglich oder wurden die Hygiene-Vorschriften so verschärft, dass das ausgeschlossen ist? Sabine Schorr, Sprecherin des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums, erklärt, dass es sich bei den von der SZ-Leserin genannten Produkten um lose, leicht verderbliche Lebensmittel handele, die anfällig für mikrobielle Verunreinigungen seien. Um diese Waren so gut wie möglich zu schützen, habe der Gesetzgeber durch Hygiene-Vorschriften dafür gesorgt, dass die Produkte vom Erzeuger bis auf den Teller des Verbrauchers rückverfolgbar und transparent gehandelt würden. "Eine wichtige Rolle spielt hierbei auch die Abgabe an den Verbraucher, die in der Regel in Verpackungsmaterial erfolgt", so Schorr. Die Unternehmen schütze dies vor Problemen, die entstehen können, wenn Verbraucher ihre Verpackungsgefäße selber mitbringen würden, sagt Schorr. Würde zum Beispiel loser Wurstaufschnitt nicht in Wachspapier und Klarsichtbeuteln abgegeben, sondern gebe der Kunde stattdessen eine mangelhaft gereinigte Tupperdose über die Theke, könne es sein, dass der Hygienebereich kontaminiert wird und die Ware in der Dose bereits nach wenigen Stunden zu verderben beginne. Schorr ergänzt: "Die Folge wäre für den Betrieb ein erhöhtes Risiko von Verbraucherbeschwerden." Zudem müsste der Inhaber beweisen, dass die verkauften Produkte einwandfrei gewesen sind. Deshalb lehne der Handel es in der Regel ab, seine Ware in von den Kunden mitgebrachten Gefäßen abzugeben. Betriebe, die dazu bereit sind, beschränkten ihr Sortiment auf nicht leicht verderbliche Produkte und seien zumeist anspruchsvoll gegen Fremdkörper oder Keime geschützt.

Rohmilch dürfe dagegen beim Bauern noch in die Milchkanne des Verbrauchers abgefüllt werden, ergänzt die Sprecherin. Der Erzeuger müsse lediglich deutlich darauf hinweisen, dass sie vor dem Verzehr durcherhitzt werden muss.

Den Tipp für diesen Artikel bekamen wir von Leser-Reporterin Elisabeth Frank-Schneider aus Saarlouis . Wenn Sie Interessantes zu erzählen haben, hinterlassen Sie eine Nachricht unter Tel. (06 81) 5 95 98 00, mailen Sie an leser-reporter@sol.de oder nutzen Sie das Formular: www.saarbruecker-zeitung.de/leserreporter

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