Endlich Klarheit? Tesafilm auch wieder im Supermarkt

Saarlouis/Merzig/Wadern · Das dürfte es seit gestern nicht mehr geben: Der Griff zur Grußkarte oder zur Friedhofskerze im Lebensmittel-Diskounter blockiert. Seit Mittwoch gilt eine neue Verordnung.

 Das dürfte es so nicht mehr geben: Abgesperrtes Regal mit Waren in Lebensmittel-Gesxchäften am Anfang dieser Woche 

Das dürfte es so nicht mehr geben: Abgesperrtes Regal mit Waren in Lebensmittel-Gesxchäften am Anfang dieser Woche 

Foto: R.Philipp

Noch am Wochenende war es möglich, dass ein Discounter in der Stadt Saarlouis seine Waren jenseits von Lebensmitteln nicht verkaufen durfte, die Filiale in einer anderen Kommune ein paar Kilometer weiter aber dasselbe Sortiment anbieten konnte. Oder dass Grußkarten in einem Lebensmittelmarkt plötzlich im Ständer bleiben mussten. Ganz offensichtlich legten die kommunalen Ordnungsämter die Landes-Vorschriften unterschiedlich aus. Aber damit ist jetzt wohl Schluss.

Zwar ließ etwa die Stadtverwaltung Saarlouis am Mittwoch wissen, „inwieweit die Regelungen in anderen Kommunen abweichend umgesetzt werden, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Für Auslegungsfragen stehen den Kommunen Ansprechpartner in den Ministerien zur Verfügung.“ Das könnte sich weitgehend erledigt haben. Denn seit Mittwoch ersetzt eine Verordnung des Landes die bisherige so genannte Allgemeinverfügung.

Die Verordnung hatten die Saarlouiser Verwaltungsleute bereits studiert. Ihre Folgerung: „Die Zusammenstellung der erlaubten Sortimente wird allein vom Land getroffen. Einzelhandelsbetriebe, die Mischsortimente anbieten, zum Beispiel Discounter und Supermärkte, sind aufgrund ihres Schwerpunktes berechtigt, ihr vollständiges Sortiment anzubieten.“ Sprich: Wenn in einem Geschäft der Anteil der derzeit zum Verkauf erlaubten Waren – also vor allem Lebensmittel – den deutlichen Schwerpunkt bildet, dann können auch andere Waren angeboten werden. Aber: Die SB-Warenhäuser müssen die nicht zum Verkauf freigegebenen Sortimente abgrenzen und dürfen sie nicht verkaufen. Die Ortspolizeibehörden setzen die vom Land getroffenen Regelungen um. Dazu werden Kontrollen durchgeführt.

„Bemerkenswert war die konstruktive Zusammenarbeit mit den Einzelhändlern, die selbstständig die Vorgaben der Allgemeinverfügungen umgesetzt haben“, stellte die Stadtverwaltung fest. „In einer Vielzahl von Einzelgesprächen wurden von Seiten des Ordnungsamtes und der Wirtschaftsförderung der Stadt Hilfestellungen bei der Umsetzung gegeben.“

Auch in der Stadt Merzig hat es offenbar ein konstruktives Miteinander zwischen Ordnungsbehörden und Handel in diesem Punkt gegeben. Bis zum 1. April war die Allgemeinverfügung des Landes die Richtschnur, an der sich das Vorgehen der Ortspolizeibehörde hinsichtlich zulässiger Sortimente orientierte. Die Stadtverwaltung teilte auf Anfrage der SZ mit: „Die Einhaltung der darin getroffenen Regelungen werden durch den kommunalen Ordnungsdienst der Kreisstadt Merzig regelmäßig kontrolliert oder grundsätzlich einvernehmlich mit den Unternehmen umgesetzt. Lediglich in einem Fall mussten die Regelungen polizeilich durchgesetzt werden.“ Durch die neue Richtlinie des Landes werden die Vorgaben der Allgemeinverfügung nun konkretisiert.

In der Stadt Wadern sehen sich die zuständigen Stellen durch die neue Verordnung in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt. Werden von einem Geschäft Mischsortimente angeboten, dürfen die Sortimentsteile, deren Verkauf nicht zum Grundbedarf zu zählen ist, verkauft werden, „wenn der erlaubte Sortimentsteil im gesamten Warenangebot wesentlich überwiegt“, heißt es von Seiten der Stadt. Gemäß diesem so genannten Schwerpunktprinzip dürften Lebensmittel-Märkte zum Beispiel weiter Grußkarten anbieten. Auch Aktionsangebote dürften in diesen Betrieben weiter verkauft werden.

Aber: In SB-Warenhäusern dürfen jene Sortimentsteile, die üblicherweise nicht zulässig wären und die vom zulässigen Sortiment räumlich abtrennbar sind, nicht verkauft werden. Dies habe beispielsweise zur Folge, dass im Haco-Einkaufszentrum in Wadern derzeit nur die untere Etage, wo sich der Lebensmittelmarkt (mit Haushaltswaren) befindet, geöffnet ist. „Das Obergeschoss mit Bekleidung bleibt geschlossen, da trennbar“, heißt es aus dem Waderner Rathaus. Seitens der Ortspolizeibehörde der Stadt Wadern werden nach eigenem Bekunden „täglich mehrere Kontrollfahrten in allen Stadtteilen und an allen Tagen, auch am Wochenende“ zur Überwachung der Einhaltung der neuen Rechtsverordnung des Landes durchgeführt. Grundsätzlich gebe diese den Rahmen vor, teilt die Waderner Verwaltung mit. Aber, das wird ergänzend hinzugefügt: „Im Einzelfall beziehungsweise bei unklarer Rechtslage entscheidet die jeweilige Ortspolizeibehörde nach pflichtgemäßem Ermessen vor Ort.“

Falls mal kein Einvernehmen zwischen der Ortspolizeibehörde, die nach dem Seuchenschutzgesetz zuständig ist, und einem Einzelhändler besteht, kann es auch Sanktionen geben. „Verstöße gegen die Rechtsverordnung stellen teilweise Straftaten dar, zusätzlich besteht nach der neuen Rechtsverordnung auch die Möglichkeit von Bußgeldern“, stellte die Stadt Saarlouis klar.

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