Verbraucherzentrale rät Wie man vermeidet, Lebensmittel zu verschwenden

Kreis Saarlouis · Zu viel übrig? Die Verbraucherzentrale gibt Tipps, wie Reste richtig gelagert und noch gut verwertet werden können.

 Haben es die Osterhasen-Schenker zu gut gemeint? Schokolade lässt sich noch relativ lange aufheben – oder auch für einen Schokoladenkuchen verwenden.

Haben es die Osterhasen-Schenker zu gut gemeint? Schokolade lässt sich noch relativ lange aufheben – oder auch für einen Schokoladenkuchen verwenden.

Foto: Patrick Pleul

Wenn besondere festliche Anlässe vorbei sind und der Kühlschrank noch voll ist, dann fragt man sich nicht selten, was tun mit den vielen Resten, wen man sie nicht selbst verbrauchen kann? Die Verbraucherzentrale des Saarlandes hat ein paar Ratschläge parat.

Fleisch und Fisch: Beides lasse sich gut einfrieren, und das am besten so schnell wie möglich, rät Theresia Weimar-Ehl, Ernährungsreferentin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes. „Am besten so flach wie möglich und nicht in dicken Paketen oder Vorrats-Dosen.“

Wurstwaren könnten ebenfalls portionsgerecht ganz flach in Gefrierbeuteln in die Kühltruhe. Je mehr Fett enthalten sei, desto kürzer die Haltbarkeit im Gefriergerät.

Aus Gemüseresten kann man Eintöpfe, Gemüsemischungen oder Gemüsebrühe herstellen. Was nicht gleich verzehrt wird, kann ins Gefriergerät. „Stark wasserhaltige Sorten, zum Beispiel Gurken werden allerdings matschig“, weiß Weimar-Ehl. Kartoffelreste, Nudeln oder Reis eignen sich gut für Aufläufe oder Salate, wenn man nicht die allseits beliebten Bratkartoffeln daraus machen will.

Schokolade lässt sich doch relativ lang aufheben, am besten kühl und trocken, nicht in Heizungsnähe oder in der Sonne. Man kann aber auch beispielsweise aus ungefüllten Schokoladeneiern und Co.. einen Schokoladenkuchen backen, der sich wiederum portionsgerecht einfrieren lässt. Produkte mit Gelatine sind nicht gefriergeeignet.

Wenn zu viel Milch eingekauft wurde, kann man sich auch mal an einer Eigenherstellung von Joghurt versuchen. Dazu braucht man nur etwas nicht erhitzten Naturjoghurt.

Grundsätzlich gilt, so dieExperten der Verbraucherzentrale: Alle Lebensmittel dürfen noch keine Anzeichen von Verderb aufzeigen, dann kann man sie auch einfrieren. Das Gefrieretikett sollte man genau beschriften und vielleicht mit einen Hinweis versehen, dass der Inhalt möglichst schnell verzehrt und nicht mehr eingefroren werden soll.

Fragen zu Ernährung und Lebensmitteln beantworten die Ernährungsexpertinnen der Verbraucherzentrale montags von 13 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr unter der Hotline (06 81) 5 00 89 77.

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