Tauben füttern ist in Saarlouis verboten

SAARLOUIS · Durch Vogelfutter werden Ratten angelockt. Die Ortspolizeibehörde weist darauf hin, dass ein Bußgeld von 5000 Euro verhängt werden kann.

 Das Taubenhaus in Saarlouis soll in die Nähe der Pieper Kasematten umgelagert werden. Foto: dpa/Bildfunk

Das Taubenhaus in Saarlouis soll in die Nähe der Pieper Kasematten umgelagert werden. Foto: dpa/Bildfunk

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Bei einem Spaziergang durch die Stadt fällt einem schon gar nicht mehr auf, dass es dort von Tauben nur so wimmelt. Warum auch, sie gehören mittlerweile zum typischen Bild, das man von einer City eben hat. Kein Wunder, Innenstädte bieten immerhin ideale Voraussetzungen für die Tiere. Man hat bei dem Gedanken daran schnell ein Bild davon im Kopf, wie kleine Kinder die Tauben durch die Fußgängerzonen jagen oder aber wie Tauben von Passanten gefüttert werden. Allerdings ist genau das in Saarlouis verboten.

Nach einer Polizeiverordnung ist das Füttern der Tauben in der Stadt strafbar, da es durch verwilderte Haus- und Wildtauben zu Gesundheitsgefahren kommen kann. Wie die Kreisstadt Saarlouis dazu mitteilt, kam es in letzter Zeit in der Innenstadt dennoch häufig zu Vorfällen, bei denen größere Mengen Vogelfutter verteilt wurden. Dadurch wurde auch eine Vielzahl von Ratten angelockt, deren Bekämpfung sich als sehr schwierig darstellt.

Mario Natale, Amtsleiter des Amtes für ökologische Stadtentwicklung, erklärt, dass Ratten jede Menge Probleme mit sich bringen. Sie sind Überträger gefährlicher Infektionskrankheiten und können erhebliche wirtschaftliche Schäden produzieren. Insbesondere durch das Verteilen großer Mengen Vogelfutter könnten sie sich ungemein schnell vermehren. "Besonders gefährlich wird es, wenn sich Ratten im Bereich von Gastronomien oder Betrieben, die Lebensmittel lagern, aufhalten. Man muss vermeiden, dass sie zusätzliche Orte außerhalb der Kanalisation bewohnen", erläutert er. Der neue Betriebshof Saarlouis führt zurzeit eine Bekämpfungsaktion durch. Diese Bemühungen wären jedoch vergeblich, solange den Ratten ein nahezu unbegrenztes Nahrungsangebot zur Verfügung steht.

Es wird daher eindringlich darum gebeten, das Verteilen von Vogelfutter zu unterlassen. Verstöße gegen das Fütterungsverbot ahndet die Stadt als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße, die bis zu 5000 Euro betragen kann.

In einem aktuellen Fall hat die Ortspolizeibehörde der Kreisstadt Saarlouis bereits nach Verwarnung und erneutem Verstoß gegen die Polizeiverordnung ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro verhängt.

Zur Kontrolle der gegenwärtigen Taubenpopulation in Saarlouis bedarf es laut dem Amtsleiter bereits gezielter Methoden. Beispielsweise wurde im Gaswerkweg in Saarlouis ein Taubenhaus errichtet. Es hat den Zweck, die Vermehrung der Tauben methodisch zu verringern und zu überwachen. Durch das Austauschen von 99 Prozent der Taubeneier in Gipseier kann der Nachwuchs garantiert eingedämmt werden. Der Standort des Taubenhauses ist allerdings nicht optimal. Deshalb soll es nun in die Nähe der Pieper Kasematten umgelagert werden. Das ist auch der einzige Ort, an dem die Stadt Saarlouis die Tauben gezielt füttern will. Denn die können sich auch gut selbst versorgen.

 Mit solchen Plakaten wird auf das Fütterungs-Verbot in der Stadt hingewiesen. Foto: Silas Stein/dpa

Mit solchen Plakaten wird auf das Fütterungs-Verbot in der Stadt hingewiesen. Foto: Silas Stein/dpa

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Mario Natale betont schließlich: "Ein solches Projekt macht vor allem nur dann Sinn, wenn nicht zeitgleich an anderen Stellen Vogelfutter verteilt wird. Das wäre dann überflüssig und kontraproduktiv".

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