Syrer erhält keinen Flüchtlingsstatus

Saarlouis · Die Bundesrepublik Deutschland muss einen Mann aus Syrien trotz der schwierigen Lage in seinem Heimatland nicht unbedingt als Flüchtling anerkennen und ihm den sogenannten subsidiären Schutz gewähren. Das geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Saarlouis hervor (Az.: 2 A 515/16). Es kippte damit eine vorangegangene Entscheidung in erster Instanz. Geklagt hatte ein Mann, der vor etwa einem Jahr nach Deutschland gekommen war. Es gebe keine Hinweise, dass syrische Behörden jeden illegal ausgereisten und wieder zurückkehrenden Menschen zur politischen Opposition rechneten, befanden die OVG-Richter. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.

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