Streit um Parteitage der Linken und um Satzung vor Abschluss

Wallerfangen. Der fast ein Jahr dauernde Streit um die Gültigkeit des Kreisparteitags der Linken in Ensdorf und seine Wiederholung in Hülzweiler wird voraussichtlich an diesem Samstag in Berlin endgültig entschieden. Ebenso könnte entschieden werden, ob Änderungen der Landessatzung der Linken rechtens sind oder nicht

Wallerfangen. Der fast ein Jahr dauernde Streit um die Gültigkeit des Kreisparteitags der Linken in Ensdorf und seine Wiederholung in Hülzweiler wird voraussichtlich an diesem Samstag in Berlin endgültig entschieden. Ebenso könnte entschieden werden, ob Änderungen der Landessatzung der Linken rechtens sind oder nicht. Beides ist Gegenstand von parteiinternen Verfahren, die der Wallerfanger Linke Gilbert Kallenborn betreibt.Die Bundesschiedskommission der Partei (BSK) hat das Verfahren um die Kreisparteitage übernommen. Zuvor wurde es von der Landesschiedskommission betrieben. Dabei geht es vor allem um den Vorwurf gravierender formaler Mängel bei den Wahlen zu Delegierten auf Landes- und Bundesebene. So sollen offene Pappschachteln anstelle von Wahlboxen verwendet worden sein. Der Ensdorfer Parteitag hatte deswegen schon einmal wiederholt werden müssen. Dabei, in Hülzweiler, wurde aber die Wahl der Bundesdelegierten, darunter Oskar Lafontaine, nicht wiederholt. Die BSK hat nun den Kreisvorsitzenden Wolfgang Schumacher aufgefordert, die Wahlunterlagen vorzulegen. Um deren Verbleib gibt es schon lange Streit. Schumacher gab an, sie an die Protokollführerin weitergegeben zu haben; die wehrt sich gerichtlich gegen diese Behauptung. Ohnehin sei sie gar nicht zur Aufbewahrung befugt. Schumacher benannte allerdings kurz vor der Sitzung in Berlin einen Zeugen, der das bestätigen soll. Kallenborn hingegen ist sicher, dass die Unterlagen gleich vernichtet worden seien.

Der zweite Streitpunkt ist eine Änderung der Landessatzung. Darin wird unter anderem verboten, dass sich Parteimitglieder bei parteiinternen Auseinandersetzungen einen Rechtsanwalt nehmen, der einer anderen Partei angehört. Für Kallenborn ist dies ein Verfassungsbruch, "das Verbot des Rechts auf freie Anwaltswahl".

Die BSK hat bereits festgestellt, dass die saarländische Landesschiedskommission in dieser Sache "nicht beschlussfähig" sei. Denn bis auf zwei waren alle LSK-Mitglieder an der Satzungsänderung beteiligt. Kallenborn wertet dies als Erfolg für sich. Die Berliner halten aber auch fest, die LSK habe selbst angeregt, das Verfahren abzugeben. we

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