Bußgelder drohen Stadt Saarlouis geht gegen herumstehende Mülltonnen vor

Saarlouis · Wer seine Müllgefäße zu lange einfach an der Straße stehen lässt, muss in Zukunft mit einem Bußgeld rechnen.

 Wer seine Mülltonne einfach an der Straße stehen lässt, muss in Saarlouis künftig mit einem Bußgeld rechnen.

Wer seine Mülltonne einfach an der Straße stehen lässt, muss in Saarlouis künftig mit einem Bußgeld rechnen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Müllgefäße wie die Gelbe Tonne dürfen erst zum Tag der Leerung an den Straßenrand gestellt werden. Daran erinnert die Stadt Saarlouis und weist darauf hin, dass die Tonnen nach der Leerung auf die jeweiligen Privatgrundstücke zurückzuholen sind. Dort sind die Gefäße auch grundsätzlich zu lagern. Wer seine Tonnen auch außerhalb dieser Zeit auf offener Straße lagert, müsse zukünftig damit rechnen, dass diese durch die Ortspolizeibehörde sichergestellt werden, kündigt die Stadt an. Dann werden für die Besitzer ein Bußgeld und erhebliche Kosten fällig.

Auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellte Müllgefäße seien nicht nur optisch ein Problem – sie behindern Fußgänger und Durchfahrten, Dritte entsorgen dort dann auch ihre Abfälle. Oft werde anfallender Abfall noch zu den Tonnen gestellt, der dann Schädlinge anlockt. Grundsätzlich gilt: Alle Abfalltonnen müssen auf Privatgrundstücken gelagert werden. Erst am Tag vor der Leerung dürfen sie an den Straßenrand gestellt werden – nach der Leerung müssen sie noch am Tag der Abfuhr wieder zurück aufs Privatgrundstück gebracht werden. Vor allem im Innenstadtbereich musste die Ortspolizeibehörde nach Worten der Stadt vermehrt feststellen, dass Tonnen im öffentlichen Verkehrsraum stehen bleiben. Teilweise war dies auch durch Einführung der gelben Tonnen bedingt. Inzwischen haben aber die Entsorgungsträger sichergestellt, dass alle Tonnen getauscht werden konnten.

Sollte das Problem in der Größe der Tonne liegen, können sich Betroffene bezüglich der Rest- und Bioabfallgefäße mit dem Kunden-Service-Center des EVS in Verbindung setzen. Hinsichtlich des Gefäßes für die Sammlung von Papier (Blaue Tonne) ist der NBS und für die Gelben Tonnen die Firma Adam GmbH der richtige Ansprechpartner. Dort kann man das Gefäß mit entsprechender Begründung jeweils tauschen lassen.

Daher wird die Ortspolizeibehörde nun dazu übergehen müssen, verbleibende Abfallgefäße aus dem öffentlichen Raum zu entfernen und wird die Kosten dafür den Nutzern in Rechnung stellen. Dazu arbeiten Ortspolizeibehörde und Entsorgungsträger eng zusammen.

Es erfolgt nunmehr ein letztes Anschreiben an die Betroffenen, danach werden die Tonnen entfernt. Die Besitzer müssen sodann im Rathaus bei der Ortspolizeibehörde vorsprechen und die entsprechenden Kosten entrichten. Bei etwaigen weiteren Verstößen werden die Tonnen ferner ohne vorherige Ankündigung entfernt.

Nach Vorsprache bei der Ortspolizeibehörde kann das entsprechende Gefäß beim Neuen Betriebshof abgeholt werden. Wer nicht in der Lage ist, den Rücktransport selbst zu organisieren, kann hierzu den NBS kostenpflichtig beauftragen.

Die Verwaltung hat hier bereits mehrfach über Medien und Aufkleber auf der Tonne die Nutzer informiert. Da dies nicht überall erfolgreich war, sind nun bedauerlicherweise stärkere Maßnahmen notwendig.

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