Schüler scheitert mit Klage gegen Wahlalter

Saarlouis · Das Verwaltungsgericht in Saarlouis hat die Klage eines 17-Jährigen gegen das Wahl-Mindestalter von 18 Jahren bei Kommunalwahlen abgewiesen. Der Schüler wollte von dem Gericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen sei, dass die Gemeinde Perl ihm vor der Bürgermeisterwahl die Zusendung eines Wahlscheins verweigert hatte. Denn das Wahlalter von 18 Jahren verstoße gegen höherrangiges Recht. Dieser Sichtweise folgte das Gericht nicht. Die CDU wandte sich gestern gegen eine Absenkung auf 16 Jahre: "Demokratie funktioniert nicht, wenn wir Rechte von Pflichten trennen", teilte Generalsekretär Roland Theis mit.

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