Sammlerin darf nach Vergleich ihre 168 Waffen behalten

Saarlouis · Schusswaffen faszinieren viele Menschen. Dazu verhandelte das Verwaltungsgericht in Saarlouis am Mittwoch Rahmenbedingungen für die private Waffensammlung einer Klägerin im Kreis Saarlouis.

Um das Sammeln von Waffen ging es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis . Genauer um reglementierte Kurz- und Langwaffen deutscher Armee- und Polizeiformationen von 1871 bis 1945. Hierzu beantragte eine Sammlerin, die mit historischen Waffen handelt, bereits 2010 die erforderliche Erlaubnis sowie Waffenbesitzkarte. Das Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landkreises Saarlouis lehnte dies erst einmal ab. Daraufhin folgte 2011 eine Klage der Sammlerin vor dem Verwaltungsgericht.

Wer Waffen sammeln will, muss in Deutschland eine kulturhistorische Bedeutung nachweisen. Im vorliegenden Fall belegte dies 2011 ein Gutachten. Daraufhin stellte die Kreisbehörde eine Sammelerlaubnis sowie die Besitzkarte aus. Jedoch ohne die Einschränkung des Gutachtens, wonach jedes Modell nur einmal vorhanden sein sollte. Ende 2012 wollte die Klägerin eine Ausweitung der Sammelerlaubnis. Nun stellte sich die Behörde quer, da es ihr zu allgemein wurde. Denn das deutsche und europäische Waffengesetz ziele ja auf eine Begrenzung der in Umlauf befindlichen Waffen ab, argumentierte am Mittwoch Joachim Breunig, Dezernent des Kreisrechtsausschusses. Die Sammlerin klagte erneut. Nun folgte auf Vorschlag der Präsidentin des Verwaltungsgerichtes, Astrid Haas, ein Vergleich. Demnach kann die Klägerin alle 168 Waffen behalten, die unter der bislang erteilten Genehmigung gesammelt wurden.

Außerdem erhält die Klägerin eine neue und präzisierte Sammelerlaubnis. Die umfasst reglementierte Kurz- und Langwaffen deutscher Armee- und Polizeiformationen von 1871 bis 1945 sowie Kurz- und Langwaffen der Firma Carl Walther. Jedoch dürfen unterschiedliche technische Ausführungen jeweils nur einmal in der Sammlung vorhanden sein. Wolle die Klägerin das Themenfeld ausweiten, so Präsidentin Haas, müsse sie das neue Sammelthema spezifizieren, einen umfassenden Sammelplan vorlegen und die kulturhistorische Bedeutung darlegen.

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