Verbraucherzentrale Wie sich Schimmel im Wohnraum vermeiden lässt

Kreis Saarlouis · Ein typisches Winterproblem plagt derzeit noch immer viele Mieter und Hauseigentümer. Speziell in Zimmerecken und in schlecht geheizten Schlafzimmern wächst Schimmel auf kalten Wandbereichen, teilt die Verbraucherzentrale mit.

Bei solchen Schwierigkeiten helfen die Energieberater der Verbraucherzentrale, indem sie Tipps und Hinweise zur Schimmelvermeidung geben. In jedem Fall ist es Feuchtigkeit, die das Schimmelwachstum begünstigt, sagt Werner Ehl, Energieberater der Verbraucherzentrale.

Im Sommer spielt es außer bei Souterrainwohnungen kaum eine Rolle, wie viel Wasserdampf beim Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen in die Raumluft gelangt. Aber wenn es draußen kalt ist, kann jedes Gramm Wasser das Schimmelwachstum fördern. Denn sobald geheizt werden muss, wird aus Gründen der Sparsamkeit oft weniger gelüftet. Dabei ist zu bedenken, dass die relative Luftfeuchtigkeit vor kalten Wänden ansteigt, sagt der Fachmann. Wenn diese nicht regelmäßig abgeführt wird, kann sich Schimmel bilden.

Besonders gefährdet sind sogenannte geometrische Wärmebrücken wie Zimmerecken, die durch zwei Außenwände gebildet werden. Auch dünne Wände von Heizkörpernischen können von Schimmel befallen werden, wenn der Heizkörper immer kalt bleibt.

Eine erste Beratung zur Schimmelvermeidung bietet die Verbraucherzentrale in den 18 Energieberatungs-Stützpunkten im Saarland an. Diese Beratung ist übrigens dank der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale kostenfrei.

Wenn in der Erstberatung keine konkreten Hinweise zur Schimmelvermeidung gegeben werden können, besteht die Möglichkeit eines Hausbesuchs. Ein sogenannter Detail-Check Schimmel kostet 30 Euro Eigenanteil für Verbraucher. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für Hilfeempfänger ist der Check kostenfrei.

Termine zur persönlichen Beratung können unter Telefon (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt bei den Beratungsstützpunkten vereinbart werden. Mehr Info auf der Internetseite der Verbraucherzentrale:

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