Neues Verbot nach der Notbremse Ab Montag gilt abends wieder Alkoholverbot in der Saarlouiser Innenstadt

Saarlouis · Ausgenommen sind aber Flächen mit gastronomischer Nutzung – wenn sich die Gäste auf festen Plätzen aufhalten.

Saarlouis führt wieder Alkoholverbot abends in der Innenstadt ein nach Notbremse
Foto: picture-alliance/ dpa/Rolf Haid

Im Sinne des Infektionsschutzes gilt ab Montag, 31. Mai, von 21 bis zwei Uhr wieder ein Alkoholverbot in ausgewiesenen Bereichen der Saarlouiser Innenstadt. Die teilte die Stadtverwaltung am Freitag mit. Um die Ausbreitung des Coronavirus im stark belebten Innenstadtbereich zu verhindern, hat die Kreisstadt eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die am Montag in Kraft tritt. Dann gilt in den ausgewiesenen Straßen und Plätzen das Verbot, alkoholische Getränke zu konsumieren. Ausgenommen sind Flächen mit gastronomischer Nutzung, soweit sich die Gäste auf festen Plätzen aufhalten, die ihnen vom Betreiber zugewiesen wurden.

Mit der Rückkehr zum Saarlandmodell und dem erneut besser besseren Wetter geht die Stadtverwaltung davon aus, dass wieder zahlreiche Besucher in die Innenstadt kommen werden. Es sei davon auszugehen, dass die Einhaltung des Mindestabstandes nicht durchgängig möglich ist. „Weil der Konsum von Alkohol überdies eine enthemmende Wirkung hat, ist dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Effekte, die eine Infektion mit dem Coronavirus begünstigen, in den belebten Bereichen des Stadtgebietes unterbleiben“, heißt es. Die Stadt wolle hier präventiv tätig werden und nicht abwarten, bis sich Situationen entwickeln, in denen ein effektives Eingreifen durch die Ordnungsbehörden nur noch schwer oder gar nicht mehr möglich ist.

Mit der Allgemeinverfügung erfolgt ein vergleichsweise schwacher Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit, während zugleich der Schutz von Besuchern und Passanten vor einem Infektionsrisiko deutlich verbessert wird. Die Anordnung erfolgt in Rücksprache mit der Vollzugspolizei und den im Rahmen der gemeinsamen Streifen (Sicherheitspartnerschaft) gewonnenen Erkenntnissen.

Die Allgemeinverfügung gilt auf folgenden Straßen und Plätzen: Silberherzstraße, Weißkreuzstraße, einschließlich zugehöriger Innenhöfe, Bierstraße, Alte-Brauerei-Straße, Sonnenstraße, ab Einmündung Weißkreuzstraße in Richtung Alte-Brauerei-Straße, Karcherstraße, Teilstück von Einmündung Alte-Brauerei-Straße bis Einmündung Weißkreuzstraße.

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