Saarlouis will Neubauten steuern Lenkender Bauplan für alte und neue Häuser in der Innenstadt

Saarlouis · Der Stadtrat hatte 2019 einen Baustopp und schließlich den Rückbau eines großen Gebäudes an der Lothringer Straße in Saarlouis erwirkt (die SZ berichtete mehrfach). Der Bauherr musste das 2015 genehmigte Gebäude, das laut Unterer Bauaufsicht fast einen Meter zu hoch geraten und sich nach Auffassung des Stadtrates optisch nicht in die vorhandene Bebauung eingefügt hatte, anpassen.

 Für das Plangebiet Lothringer Straße in Saarlouis, zwischen Ludwigskreisel, Landratsamt und Busbahnhof, hat die Stadt nun eine strengere Gestaltungssatzung erlassen.

Für das Plangebiet Lothringer Straße in Saarlouis, zwischen Ludwigskreisel, Landratsamt und Busbahnhof, hat die Stadt nun eine strengere Gestaltungssatzung erlassen.

Foto: Ruppenthal

Der Rat hatte diese Abweichung von den genehmigten Plänen zum Anlass genommen, entschiedener auf Baudisziplin in Saarlouis zu achten.

Schon Ende 2018 war beschlossen worden, für das zuvor unbeplante Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Ziel dabei: Das Quartier in der Innenstadt vor „unmaßstäblichen“ Neubauten zu schützen, die die städtebaulich prägenden Gründerzeitgebäude in den Schatten stellen. Gleichzeitig sollte aber die bauliche Nutzung intensiviert werden. Der nun, dreieinhalb Jahre später, einstimmig beschlossene Entwurf des Bebauungsplans grenzt nun Gebiete nach Bestand ab und nach der zukünftig gewünschten baulichen Entwicklung, mit jeweils differenzierten Vorschriften.

Der Plan umfasst die Lothringer Straße sowie das umliegende Quartier, zwischen Ludwigskreisel, Busbahnhof und Landratsamt, und damit teilweise die Straßen Am Kleinbahnhof, Kaiser-Friedrich-Ring und Kaiser-Wilhelm-Straße. Das Gebiet wird als Mischgebiet festgelegt. Unter anderem wird nun eine Traufhöhe, teilweise sogar eine Mindesthöhe, festgelegt, und zwar abhängig vom Bestand. Ebenso wird die Zahl der Geschosse begrenzt. Ausnahme: In der Lothringer Straße selbst. Hier wird, um mehr Wohnraum zu schaffen, eine Erhöhung auf mehr als zwei Vollgeschosse festgelegt. Das bedeutet auch: Schon bestehende ältere Gebäude müssen bei wesentlichen Umbauten sogar aufgestockt werden, um Einheitlichkeit zu erreichen.

Auch neue Häuser dürfen noch gebaut werden: Überbaubare größere Flächen werden an der Kaiser-Wilhelm-Straße, nördlich und südlich der Kfz-Zulassungsstelle, ausgewiesen.

Mit den neuen „lenkenden“ Vorgaben bleibt die Auswahl an gestalterischen Möglichkeiten „ausreichend“, befindet die Stadtverwaltung, „um den individuellen Ansprüchen zu genügen“. Gleichzeitig werde ein „harmonisches Erscheinungsbild“ zwischen alt und neu sichergestellt. Man habe die Interessen der Eigentümer mit den Belangen des Stadtbildes – dazu gehört der Schutz der erhaltenswerten Gebäude – abgewogen. Das Ergebnis sei „verhältnismäßig“.

Der Plan wird nun nach Beschluss im beschleunigten Verfahren aufgestellt und die Öffentlichkeit beteiligt.

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