Richter degradieren Kriminalbeamten

Saarlouis · Weil auf seinem privaten Laptop kinderpornografische Bilddateien gefunden wurden, wird ein Kriminaloberkommissar zum Kommissar zurückgestuft. Verwaltungsrichter urteilten, der Beamte habe „bedingt vorsätzlich gehandelt“.

. Seit mehr als sechs Jahren ist dem 56-jährigen Kriminaloberkommissar, der zuletzt im Bereich der Telefonüberwachung eingesetzt war, die Ausübung des Dienstes untersagt. Er erhielt sein volles Gehalt, durfte aber nicht arbeiten. Der Grund dafür: Der Beamte aus einer Gemeinde im Kreis Saarlouis - seit 38 Jahren im Polizeidienst - war 2007 bei der bundesweiten "Operation Himmel" gegen Nutzer von Internetseiten mit Pornofotos von Kindern aufgefallen. Ein Strafverfahren endete im Frühjahr 2009 mit einem Strafbefehl über 70 Tagessätze zu 45 Euro (insgesamt 3150 Euro). Ein Geständnis soll dabei strafmildernd gewirkt haben. Erst im August 2014 reagierte das Innenministerium und erhob eine so genannte Disziplinarklage mit dem Ziel, dass der Oberkommissar aus dem Beamtenverhältnis geworfen wird, beim zuständigen Verwaltungsgericht in Saarlouis . Dort fiel am Freitag, mehr als neun Jahre nach den ersten Ermittlungen in dem Fall, das Urteil. Die siebte Kammer unter Vorsitz von Richter Friedrich Welsch folgte dem Antrag des Ministeriums nicht, sondern stufte den 56-Jährigen im Dienstrang zurück, vom Oberkommissar zum Kommissar. Wird dieses Urteil rechtskräftig, büßt der Beamte dann monatlich etwa 370 Euro brutto an Gehalt ein, was voraussichtlich auch Konsequenzen für die spätere Pension haben wird.

Akribisch hatten die Richter zuvor Beweis erhoben, einen IT-Forensiker (Spezialist für die Auswertung digitaler Spuren und Informationen) vernommen. Welsch und seine Kollegen (je zwei Profi- und Laienrichter) ließen sich auf einem Laptop mit den sichergestellten Daten, Benutzerkonten und Programmen erläutern, welche Dateien beim Surfen im Internet am Vormittag des 18. Juni 2007 über mehr als zwei Stunden in welchem Ordner gespeichert wurden. Auch einige der Bilder nahmen die Richter "in Augenschein". Weiter wurde von Löschversuchen berichtet. Wobei der Sachverständige, ein Kriminalhauptkommissar, natürlich nicht sagen konnte, wer zu diesem Zeitpunkt vor dem Bildschirm saß und sich jeder Wertung enthielt.

Diese Frage beantwortete dann das Gericht. "Sie waren wissentlich und willentlich im Besitz von Kinderpornos ", sagte Welsch in seiner mündlichen Urteilsbegründung zu dem Beamten. Und er stellte fest, in diesem Zusammenhang liege bei einem Polizisten immer ein dienstlicher Bezug vor. Der konkrete Fall wiege nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aber nicht so schwer, dass eine Entfernung aus dem Dienst angezeigt sei.

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der Polizist 75 Prozent der Prozesskosten zahlen und das Land den Rest. Noch offen ist die Frage, ob und wann der Beamte nach mehr als sechsjährigem "Sonderurlaub" in den Polizeidienst zurückkehrt.

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