Rechtsstreit um einen Grenzbau

Naßweiler · Am Mittwoch, 11. März, 10.45 Uhr, beschäftigt sich das Verwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis mit dem Naßweiler Gewerbegebiet Am Hirschelheck. Der Rechtsstreit dreht sich darum, ob ein – illegal – direkt auf der Grenze errichtetes Gebäude nachträglich genehmigt werden kann.

 Das Naßweiler „Demi-Monde“ – im Seitenbau (links) möchte der Grundstückseigentümer einen Imbiss einrichten. Foto: Jenal

Das Naßweiler „Demi-Monde“ – im Seitenbau (links) möchte der Grundstückseigentümer einen Imbiss einrichten. Foto: Jenal

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Wer baut, muss Rücksicht auf die Nachbarn nehmen. Dazu gehört auch, dass das neue Gebäude Abstand hält, nach saarländischem Baurecht mindestens drei Meter. Soll der Neubau näher an die Grundstückgrenze rücken oder gar direkt drauf gesetzt werden, ist die Zustimmung des Nachbarn nötig. Sonst ist der Neubau illegal, muss vielleicht sogar wieder abgerissen werden.

Um eine Naßweiler Variante dieses Themas geht es bei einem Rechtsstreit, mit dem sich das saarländische Verwaltungsgericht am Mittwoch befasst. Ein Privatmann hat gegen den Regionalverband Saarbrücken - als Untere Bauaufsichtsbehörde - geklagt. Der Kläger, so heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts, begehre "die Befreiung von der Einhaltung der Abstandsflächen". Sein Ziel: ein "Vorbescheid zur nachträglichen Genehmigung eines bereits seit längerer Zeit bestehenden Gebäudes auf der Grundstücksgrenze". Der Regionalverband, sagt Sprecher Stefan Kiefer auf SZ-Anfrage, habe den Nachbarn gefragt, ob er der Grenzbebauung nachträglich zustimme. Nachbar ist die Gemeinde Großrosseln. Die habe abgelehnt. Damit sei der Grenzbau aus Sicht der Baubehörde "nicht genehmigungsfähig".

Der Grenzbau ist ein Seitengebäude des von den Anwohnern heftig bekämpften Rotlichtbetriebs "Maison Demi-Monde". Er stehe schon sehr lange, direkt neben einem gemeindeeigenen Fußweg, sagt Großrosselns Bürgermeister Jörg Dreistadt (SPD ) auf SZ-Anfrage. Der Geschäftsmann, der vor einiger Zeit die gesamte Fläche gekauft hat, wolle dort nun, laut Gerichts-Ankündigung, "einen Imbiss und eine Gaststätte" einbauen; und das sei nur bei legalen Bauten möglich. In der Gemeinde, so Dreistadt, sorge man sich, dass dann auch die für Kleingaststätten erlaubten drei Spielautomaten aufgestellt würden. Jedenfalls hätten Ortsrat und Gemeinderat die nachträgliche Nachbar-Genehmigung für den Grenzbau versagt. Den Rechtsstreit sieht Dreistadt gelassen: "Jetzt muss halt das Gericht entscheiden."

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