Prozess gegen Heckenschützen beginnt

Saarbrücken/Wallerfangen. Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Saarbrücken beginnt heute der Prozess gegen den mutmaßlichen "Heckenschützen von Wallerfangen". Wegen versuchten Mordes angeklagt ist ein heute 44-jähriger Mann aus dem Kreis Saarlouis. Dem selbstständigen Schrotthändler wird vorgeworfen, in der Nacht zum 4

Saarbrücken/Wallerfangen. Vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichtes Saarbrücken beginnt heute der Prozess gegen den mutmaßlichen "Heckenschützen von Wallerfangen". Wegen versuchten Mordes angeklagt ist ein heute 44-jähriger Mann aus dem Kreis Saarlouis. Dem selbstständigen Schrotthändler wird vorgeworfen, in der Nacht zum 4. Februar 2005, etwa 45 Minuten nach Mitternacht, in Wallerfangen aus einem verwilderten Parkgrundstück heraus mit einer Kleinkaliberwaffe auf einen Polizeibeamten geschossen zu haben.Der 47-Jährige kontrollierte in jener Nacht - Fetter Donnerstag auf Fastnachtsfreitag - an der Durchgangsstraße mit drei weiteren Kollegen den Verkehr. Er wurde völlig unvorbereitet von der Kugel des Kalibers 22 aus etwa 20 Metern Entfernung von hinten in den Oberkörper getroffen und überlebte das Attentat mit schweren Verletzungen. Unter anderem musste ihm ein Teil der Lunge entfernt werden. Die Staatsanwaltschaft geht wegen der "heimtückischen Begehungsweise" von versuchtem Mord aus. Das Opfer konnte nach Auskunft des Landespolizeipräsidiums wieder in den Beruf zurückkehren, ist aber nicht mehr im operativen Außendienst tätig.

Der Angeklagte, ein mehrfach Vorbestrafter, war bereits kurz nach der Tat als Verdächtiger ins Visier der 22-köpfigen Mordkommission geraten, bestritt aber jegliche Tatbeteiligung. Ein mögliches Motiv seinerzeit in den Augen der Polizei: Der Mann war an dem Donnerstag wegen Randalierens vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen worden und könnte sich aus Wut an der Polizei gerächt haben. Der von der Kugel Getroffene war allerdings nicht mit der Gewahrsamsnahme betraut gewesen. Der Angeschuldigte wurde damals von mehreren Zeugen entlastet. Familienangehörige gaben ihm ein Alibi für den Tatzeitpunkt, so dass man ihn wieder laufen lassen musste.

Zeugen widerrufen Aussage

Gut sieben Jahre nach der Tat kamen die Ermittler der Aufklärung des Falles durch einen Zufall nahe: Nach einem Einsatz wegen häuslicher Gewalt, in den auch der Schrotthändler verwickelt war, widerriefen die Entlastungszeugen von damals ihre Aussagen; damit brauch das Alibi des Mannes zusammen. Der mutmaßliche Täter wurde im April 2012 in Untersuchungshaft genommen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat er sich bislang nicht zu dem Tatvorwurf geäußert. Für den Prozess hat das Gericht bis in den Dezember hinein sieben Verhandlungstage angesetzt. Insgesamt sind 15 Zeugen geladen.

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