Nospers: "Stadtrat Saarlouis entscheidet nach wie vor"

Herr Nospers, der Stadtrat in Saarlouis hat seine Satzung geändert. Der OB kann bis Ende 2010 über die Vergabe von Bauleistungen bis 250 000 Euro entscheiden, ohne den Bauausschuss zu fragen. Gibt es einen solchen Schritt auch in anderen Kommunen?Nospers: Nein, so weit ich weiß nicht.Große Freiheit also für den OB?Nospers: Überhaupt nicht

Herr Nospers, der Stadtrat in Saarlouis hat seine Satzung geändert. Der OB kann bis Ende 2010 über die Vergabe von Bauleistungen bis 250 000 Euro entscheiden, ohne den Bauausschuss zu fragen. Gibt es einen solchen Schritt auch in anderen Kommunen?Nospers: Nein, so weit ich weiß nicht.Große Freiheit also für den OB?Nospers: Überhaupt nicht. Der Rat hat ja nur eine Satzung geändert, die er vorher selbst erlassen hat. Die Grenzen, innerhalb derer der Oberbürgermeister von Saarlouis über Vergaben entscheiden konnte, sind heraufgesetzt worden - die alten wie die neuen Grenzen sind aber frei gesetzt. Das ist eine rein pragmatische Angelegenheit. Es ist nicht generell vorgeschrieben, dass solche Vergabeentscheidungen überhaupt noch einmal zurück in Rat oder Ausschuss müssen.Ist das nicht gegen den Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung?Nospers: Kommunale Selbstverwaltung besteht nicht darin, möglichst viel im Rat oder seinen Ausschüssen zu entscheiden, sondern Aufgabe des Rates ist es, die wesentlichen Entscheidungen zu treffen und die Verwaltung zu kontrollieren. Der Rat ist ein Organ der Gemeinde, der (Ober-)Bürgermeister aber auch! Das entspricht im Übrigen auch dem Geist der Umstellung der bisherigen Buchführung auf die kaufmännische Buchführung in den Kommunen: Der Rat soll entscheiden, was gemacht wird und mit welchen Mitteln, mit welchen Zielen und so weiter. Die Verwaltung soll dann aber auch machen dürfen. Umgekehrt bedingt das wiederum das Recht des Rates, die Ausführung zu kontrollieren. Sozusagen die Zielerreichung festzustellen.Was ändert sich genau durch den Entscheid des Saarlouiser Rates?Nospers: Nur die Geschwindigkeit, in der entschieden werden kann. Denn die Stadtverwaltung ist an dieselben Vorschriften bei der Vergabe rechtlich gebunden wie der Ausschuss. Das heißt: Nach einer Ausschreibung geht der Zuschlag an den günstigsten Anbieter. Im Übrigen: Auch das Konjunkturpaket II ist nicht regellos. Eine bis 100 000 Euro freihändige Vergabe bedeutet, dass in der Regel mehrere Angebote einzuholen sind; bis eine Million Euro beschränkte Ausschreibung heißt, in der Regel mindestens drei, besser fünf geeignete Firmen anzufragen. Und immer ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.In jedem Fall aber kann das nur Projekte betreffen, die vom Rat beschlossen worden sind?Nospers: Ja. Der Rat entscheidet nach wie vor, was gemacht wird.

HintergrundDer Stadtrat Saarlouis hat am 10. Februar entschieden: Befristet kann OB Roland Henz Bauleistungen bis 250 000 Euro selbst vergeben. Nach städtischer Satzung muss er solche Vergaben eigentlich dem Bauausschuss vorlegen. Hintergrund ist, dass beschleunigte Vergaben zur kommunalen Konjunktur-Anregung beitragen sollen; insbesondere, wenn sie über das Konjunkturpaket II mitfinanziert werden. Voraussetzung immer: Der Rat hat einem Projekt zugestimmt. we

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