Mindestlohn Neuer Mindestlohn erhöht die Kaufkraft

Saarlouis · Eine Untersuchung zeigt: 2850 Menschen im Landkreis Saarlouis profitieren vom neuen Mindestlohn. Und: Er bringt 690 000 Euro Extra-Kaufkraft pro Jahr.

 Vom Anstieg des Mindestlohns profitieren 2850 Menschen im Landkreis Saarlouis. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf die Kaufkraft.

Vom Anstieg des Mindestlohns profitieren 2850 Menschen im Landkreis Saarlouis. Das hat auch deutliche Auswirkungen auf die Kaufkraft.

Foto: dpa/Jens Büttner

(red) Der Mindestlohn steigt ab Januar um 35 Cent auf jetzt 9,19 Euro pro Stunde – und mit ihm der Verdienst von 2850 Menschen im Landkreis Saarlouis. So viele Beschäftigte arbeiten hier derzeit zum gesetzlichen Lohn-Minimum. Auch die Wirtschaft im Kreis profitiert: Die Kaufkraft wächst durch das Mindestlohn-Plus in diesem Jahr um rund 690 000 Euro. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit und beruft sich auf eine aktuelle Analyse des Pestel-Instituts aus Hannover, das die Auswirkungen der Mindestlohn-Entwicklung regional untersucht hat.

„Mal ins Kino oder Essen gehen. Und auch mal etwas Neues für den Haushalt anschaffen – fast jeder Euro, den Mindestlohn-Beschäftigte am Monatsende extra haben, fließt in den Konsum. Und einen Großteil davon geben sie vor Ort aus“, sagt Mark Baumeister von der NGG Region Saar. Denn wer zum untersten Lohn arbeite, könne nichts auf die hohe Kante legen.

Für den Gewerkschafter ist der gesetzliche Mindestlohn aber auch nach der aktuellen Erhöhung zu niedrig: „Selbst für eine Vollzeitkraft ist es extrem schwer, mit dem Mindestlohn klarzukommen. Gerade dann, wenn auch noch Kinder im Haushalt leben. Und bei steigenden Mieten sowieso“, so Baumeister.

Die NGG fordert aus diesem Grund ein deutlich stärkeres Mindestlohn-Plus. Erst in einer Größenordnung von mehr als zwölf Euro pro Stunde werde die Lohnuntergrenze „langsam armutsfest“.

Baumeister betont, dass von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns seit 2015 rund vier Millionen Menschen profitiert haben. Doch werde dieser Anspruch viel zu wenig kontrolliert, weil die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach wie vor nicht ausreichend personell ausgestattet sei.

Bei seiner Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei einem Wert von 8,50 Euro pro Stunde. Nach dem Mindestlohngesetz steigt er alle zwei Jahre. Nach Berechnungen des Pestel-Instituts hätte ein weiterer Anstieg noch deutlichere Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft: Würde der gesetzliche Mindestlohn demnach um einen weiteren Euro – auf dann 10,19 Euro – steigen, wäre damit allein im Landkreis Saarlouis ein Anstieg der Kaufkraft um 5,9 Millionen Euro im Jahr verbunden. Denn davon würden dann sogar rund 7200 Menschen profitieren.

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