Neue Grund- und Gewerbesteuern treten in Saarlouis in Kraft

Saarlouis · Mit dem städtischen Haushalt beschloss der Stadtrat Saarlouis im vergangenen Juni auch die Erhöhung der Grund- und Gewerbesteuer.

Nachdem der Haushalt im Oktober genehmigt und die Haushaltssatzung damit in Kraft getreten ist, werden die Änderungsbescheide für die Grund- und Gewerbesteuer mit dem neuen Steuersatz Mitte November den Steuerpflichtigen zugestellt, teilt die Stadt Saarlouis mit.

Die Steuererhöhungen werden am 15. Dezember fällig werden. Wer seine Steuern und Abgaben im Lastschrifteinzugsverfahren zahlt, braucht nichts Weiteres zu veranlassen, da die Stadtkasse Saarlouis die Steuern termingerecht abbuchen wird. Wer allerdings per Überweisung oder Dauerauftrag zahlt, muss den zusätzlichen Fälligkeitstermin berücksichtigen.

Wegen der zeitlichen Nähe zu Weihnachten und dem Jahresende wird die Stadt eventuelle Stundungsanträge bezüglich der Grundsteuererhöhung großzügig behandeln. Die Anträge können formlos an die Stadtverwaltung Saarlouis , Steueramt, Großer Markt 1 in Saarlouis gerichtet werden.

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