Caritasverband Saar-Hochwald Förderung der Familienferienmaßnahmen

Kreis Saarlouis · Eine neue Richtlinie ist rückwirkend ab dem 1. September 2018 gültig.

Als Träger der Familienferienmaßnahmen ist der Caritasverband Saar-Hochwald ein wichtiger Partner des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie im Saarland. Bei der Gewährung von Zuschüssen zu Ferienmaßnahmen für besonders belastete Familien ist er Ansprechpartner zur Antragstellung. Um dem veränderten Familienbild und den sich wandelnden Familienwirklichkeiten gerecht zu werden, hat das Ministerium die Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen zu Familienferien angepasst.

So wurden die Fördersätze erhöht und die Einkommensgrenze angepasst. Zuwendungen zu Familienferien werden Familien, in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenlebenden Eltern sowie Alleinerziehenden mit mindestens zwei und mehr Kindern unter 18 Jahren gewährt. Sofern die Familien ein behindertes Familienmitglied haben, wird die Zuwendung bereits ab dem ersten Kind gewährt. Die neue Richtlinie ist rückwirkend ab 1. September gültig.

Die Familienferien sind in kinder- und familienfreundlichen Familienferienstätten in Deutschland oder dem angrenzenden Ausland durchzuführen. Hierzu ist der Antrag acht Wochen vor Beginn der Maßnahme und nach Überprüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Entscheidung vorzulegen.

Die detaillierten Änderungen und die Zuwendungsbestimmungen können beim Caritasverband Saar-Hochwald in Merzig, Telefon (0  68  61) 9  12  07  11 und Saarlouis, Telefon (0  68  31) 93  99  36 erfragt werden.

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