Leser-Reporterin klagt über Wartezeiten bei der Polizei

Saarlouis · Zwei Mal hat eine SZ-Leserin Vorfälle bei der Polizei gemeldet. Diesen konnten die Beamten nicht nachgehen, weil zu dieser Zeit kein Dienstwagen zur Verfügung gestanden habe.

Kürzlich hat die SZ über falsche Spenden-Sammler berichtet, die die Polizei in Blieskastel gefasst hat. Liz Niedermeier aus Saarlouis glaubt, die Betrüger bereits vor einigen Wochen in Bous gesehen zu haben. Damals habe sie zunächst die Polizei in Saarlouis angerufen, berichtet die SZ-Leserin. Dort sei sie mehrfach verbunden wurden, doch keiner habe sich zuständig gefühlt. Schließlich sei sie an die Dienststelle Bous verwiesen worden. Doch dort sei ihr gesagt worden, dass man leider keinen freien Streifenwagen zur Verfügung habe, der der Sache nachgehen könne.

Dies sei nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen, sagt Niedermeier. Schon mehrmals hätten Jugendliche hinter der Kirche ihres Wohnortes lautstark gefeiert. Doch sowohl ihren als auch den Bitten von Gemeinde-Vertretern, das Gelage zu beenden, seien die Beamten nicht nachgegangen, weil ihnen angeblich kein Dienstwagen zur Verfügung gestanden habe. "Sie können ja nichts dafür, dass sie zu wenig Personal haben", ist sich die SZ-Leserin bewusst. Doch diese Situationen sorgten dafür sorgen, dass sie und ihre Mitbürger sich nicht mehr sicher fühlten.

"Die saarländische Polizei ist personell sowie technisch so ausgestattet und so organisiert, dass sie nach wie vor ihre Aufgaben zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung professionell erfüllen kann", entgegnet Katrin Thomas, Sprecherin des Innenministeriums. Die Beamten begäben sich nach einer Alarmierung unverzüglich zum Einsatzort. Dennoch seien Situationen denkbar, in denen Bürger-Anliegen von einer Dienststelle nicht gleichzeitig bearbeitet werden könnten und es so in Einzelfällen zu unvermeidbaren Wartezeiten kommen könne, gesteht Thomas ein. Die eingehenden Meldungen würden dann nach ihrer Dringlichkeit eingestuft und abgearbeitet. "Ergeben sich während des Wartens Umstände, die ein sofortiges Erscheinen von Einsatzkräften erfordern, können sich die Betroffenen jederzeit erneut an die Polizei wenden und die geänderten Rahmenbedingungen schildern", sagt die Sprecherin. Der Sachverhalt werde dann neu bewertet.

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