Lehrerin bekommt Gehalt doppelt: Saarland verliert rund 55 000 Euro

Saarlouis. Mit einem Vergleich auf Widerruf endete gestern vor dem Oberverwaltungsgericht der Streit über 184 278 Euro zwischen dem Landesamt für Zentrale Dienste und einer frühpensionierten Lehrerin (64). Die Pädagogin hatte nach dem Eintritt in den Ruhestand vom Saarland gleich doppelt Geld bekommen

Saarlouis. Mit einem Vergleich auf Widerruf endete gestern vor dem Oberverwaltungsgericht der Streit über 184 278 Euro zwischen dem Landesamt für Zentrale Dienste und einer frühpensionierten Lehrerin (64). Die Pädagogin hatte nach dem Eintritt in den Ruhestand vom Saarland gleich doppelt Geld bekommen. Sie erhielt das ihr zustehende Ruhegehalt - gleichzeitig floss auch noch ihre altes Gehalt von rund 4200 Euro im Monat weiter. Dieses zu Unrecht gezahlte Geld will das Land zurückhaben, wogegen sich die Lehrerin wehrt.In erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht wurde sie jedoch 2011 zur Rückzahlung der 184 000 Euro verurteilt. Die Lehrerin ging in Berufung und hatte Glück. Nach einem zwischenzeitlich ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss bei der Rückzahlung zu viel bezahlter Bezüge auch das Verschulden des Staates mit berücksichtigt werden. Wenn die Ämter besonders grobe Fehler gemacht haben, muss der Staat dies gegen sich gelten lassen und einen Abschlag von etwa 30 Prozent hinnehmen.

Im konkreten Fall entspricht das einem Betrag von 55 000 Euro. Der ist verloren, wenn das Saarland erhebliche Fehler gemacht hat. Und davon gehen die Richter des Oberverwaltungsgerichts aus: Es liege ein "erhebliches Mitverschulden des Dienstherren" vor: Nach dem vorzeitigen Eintritt der Pädagogin in den Ruhestand habe das Bildungsministerium darüber nur die Pensionskasse informiert. Die für die (normale) Bezahlung der Frau zuständige Besoldungskasse sei aber nicht informiert worden. Die habe also gedacht, die Frau sei noch im Dienst und weitergezahlt. Dieser Fehler des Bildungsministeriums sei dem Saarland zuzurechnen.

Die Richter weiter: Auf der anderen Seite habe die Lehrerin zumindest grob fahrlässig gehandelt. Die Beamtin im Ruhestand hatte dies bestritten und über ihren Anwalt betont, dass sie psychisch krank sei und die Überbezahlung nicht bemerkt habe. Das ganze Geld habe sie für Luxus, Reisen und Champagner ausgegeben. Die Richter informierten sich daraufhin bei den Ärzten der Frau und kamen zum Ergebnis: Die Lehrerin habe entweder gewusst, was passierte, oder hätte es erkennen können. Sie müsse zahlen.

Dazu machte das Gericht einen Vergleichsvorschlag, den alle akzeptierten. Ergebnis: Von der ursprünglichen Forderung über 184 000 Euro wird ein Abschlag von 30 Prozent vorgenommen. Somit verbleiben 129 000 Euro. Davon hat die Frau bislang 27 000 Euro mit Raten ausgeglichen (pro Monat werden derzeit 480 Euro von ihrem Ruhegehalt einbehalten). Also bleibt ein offener Restbetrag von 102 000 Euro. Davon muss die Beamtin bis Ende Januar nächsten Jahres 35 000 Euro ausgleichen. Der Rest kann weiter in Raten gezahlt werden - was etwa zehn/elf Jahre dauern dürfte.

"Geld wurde für Luxus und Reisen ausgegeben"

Der Anwalt der früheren Lehrerin

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort