Landkreis gibt Zuschüsse zu den Fahrtkosten

Kreis Saarlouis · Der Landkreis Saarlouis gibt auch für das Schuljahr 2013/2014 Fahrtkostenzuschüsse an Familien mit drei und mehr Kindern, wenn mindestens zwei Kinder öffentliche Verkehrsmittel nutzen. Diese freiwillige Leistung des Landkreises ist vorgesehen für Familien, die ihren Wohnsitz im Landkreis Saarlouis haben, ansonsten keinen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben und deren Jahreseinkommen unterhalb der festgesetzten Einkommensgrenzen (Alleinerziehende bis 25 000 Euro/Verheiratete bis 50 000 Euro) liegt.

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