Korrektur Landesamt ist zuständig für Eingliederungshilfe

Kreis Saarlouis · In unserem gestrigen Text über Familie Schwoertzig aus Steinbach hat sich ein Fehler eingeschlichen. Wir hatten berichtet, mit welchen Hürden die Familie bei der Beantragung eines neuen, behindertengerechten Autos zu kämpfen hat.

Allerdings ist, anders als im Text formuliert, für die Gewährung so genannter Eingliederungshilfen nicht das beim Kreis angesiedelte Sozialamt der Ansprechpartner. Wie die Kreisverwaltung mitteilt liegt die Zuständigkeit hierzu komplett beim Landesamt für Soziales in Saarbrücken. Dementsprechend könnten beim Sozialamt auch nicht die entsprechenden Anträge gestellt werden. Im Text würden damit Mitarbeiter des Kreises für die Art und Weise der Bearbeitung von Anträgen kritisiert, für die sie gar nicht zuständig sind. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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