Kommunen können Behindertenbeiräte bilden

Kreis Saarlouis · Knapp 15 300 Menschen mit einer Schwerbehinderung sowie knapp 89 000 Menschen, die unter einer Beeinträchtigung leiden, leben im Saarland (Quelle: Sozialministerium, Stand: Mai 2016). Die meisten Menschen werden nicht mit einer Behinderung geboren, sondern erleiden diese durch Krankheit oder Unfall. So unterschiedlich wie Behinderungen und ihre Ursachen sein können, so unterschiedlich sind die Handicaps von Menschen mit Behinderungen im Alltag. Durch das saarländische Behindertengleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2003 ist die Beteiligung von kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen verpflichtend. Neben den Behindertenbeauftragten können sich zusätzlich Behindertenbeiräte in den Kommunen bilden.

"Die Verwirklichung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen kann nur gelingen, wenn damit auf kommunaler Ebene begonnen wird. Hier haben Menschen mit Behinderungen ihren Lebensmittelpunkt, hier wollen sie soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben. Es muss eine der zentralen Aufgaben kommunaler Politik sein, sich den Herausforderungen der Schaffung von Barrierefreiheit und der demografischen Veränderungen zu stellen" - so steht es auf der Seite des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, wenn es um die kommunalen Behindertenbeauftragten geht.

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