Keine Abschiebungen nach Ungarn

Saarlouis · Ein syrischer Flüchtling hat mit einem Eilantrag erwirkt, dass er nicht nach Ungarn abgeschoben werden darf. Die Verwaltungsrichter in Saarlouis sind der Meinung, dass die rechte Regierung dort ein flüchtlingsfeindliches Klima geschaffen hat.

Im Kreise der europäischen Staats- und Regierungschefs ist der ungarische Ministerpräsident Viktor Orbán nicht sonderlich beliebt. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bezeichnete ihn einmal als "Diktator". Menschenrechtler warnen seit Jahren, Orbáns rechtsnationale Regierung schwäche die Justiz und schikaniere Oppositionelle. Gerade erst begann das Land, an der Grenze zu Serbien einen Stacheldrahtzaun zu bauen - um Flüchtlinge von der Einreise abzuhalten.

Ungarn mag vom Saarland aus weit weg sein, doch mit den Folgen der dortigen Politik musste sich jetzt auch das Verwaltungsgericht Saarlouis beschäftigen. Wegen der Entwicklung in Ungarn stoppte die dritte Kammer des Gerichts, entgegen ihrer bisherigen Rechtsprechung, Abschiebungen nach Ungarn. Der Beschluss auf Eilantrag eines syrischen Flüchtlings vom Mittwoch wurde gestern veröffentlicht (Az. 3 L 675/15). Die Linke begrüßte die Entscheidung.

Die Abschiebung war auf Grundlage des Dublin-Abkommens angeordnet worden. Danach muss ein Flüchtling sein Asylverfahren in dem Land durchlaufen, in dem er erstmals auf EU-Boden registriert wird. So soll gewährleistet sein, dass jeder Flüchtling nur einen Asylantrag in Europa stellt.

Das Verwaltungsgericht folgte dem Eilantrag des Flüchtlings mit der Begründung, angesichts der neuesten politischen Entwicklungen in dem Land bestehe die "ernstzunehmende Gefahr", dass Asylbewerber bei einer Überstellung nach Ungarn "einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung" ausgesetzt sind. Ausgangspunkt dafür sei die Erklärung der ungarischen Regierung vom 23. Juni, wonach keine Flüchtlinge nach der Dublin-Verordnung mehr aufgenommen würden, da die Aufnahmekapazität erschöpft sei. Zudem habe die ungarische Regierung seit dem 1. Juli "drastische Verschärfungen des bisherigen Asylrechts" vorgenommen. Diese sähen unter anderem eine längere Haft für Asylbewerber vor sowie eine Annullierung des Asylgesuchs, wenn der Asylbewerber sich mehr als 48 Stunden von seiner Unterkunft entferne. Das Gericht, heißt es weiter in einer Mitteilung, teile auch die Sorge des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, "dass durch die Aktionen und Äußerungen der rechtsnationalen Regierung Ungarns ein Klima geschaffen werde, das die ohnehin angespannte Lage der Flüchtlinge in Ungarn weiter drastisch verschlechtere".

Wegen "systemischer Mängel" im Asylverfahren werden bereits seit einiger Zeit keine Flüchtlinge mehr nach Griechenland abgeschoben. Der Fall Ungarn ist bislang umstritten: Einige Verwaltungsgerichte in Deutschland stoppten Abschiebungen , andere folgten der Sichtweise des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und stimmten einer Abschiebung zu.

Meinung:

Wo bleiben die Sanktionen?

Von SZ-RedakteurDaniel Kirch

Die Sonntagsreden, in denen die Europäische Union gerne als "Wertegemeinschaft" gepriesen wird, kann man getrost vergessen. Eine echte Wertegemeinschaft ist die EU nicht, solange sie autoritäre und fremdenfeindliche Regierungen wie die ungarische gewähren lässt. Die Regierung Orbán tritt die Freiheitsrechte mit Füßen, das ist seit Jahren bekannt und gilt auch für den Umgang mit Flüchtlingen. Es ist ein Armutszeugnis, dass deutsche Verwaltungsgerichte das feststellen müssen und die Politik verschämt schweigt. Ungarn will das Dublin-Abkommen mit inhumanen Asylregelungen und auf Kosten anderer Staaten unterlaufen. Wo bleiben die Sanktionen der EU?

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