Interessen der Kaufleute vertreten

Saarlouis. Herbert Fontaine (CDU) und Peter Demmer unterstützten die Haltung von OB Henz. Man wolle die Interessen der Saarlouiser Kaufleute vertreten, sagten sie am Mittwochabend in einer Ausschusssitzung. Fontaine wie Demmer lehnten es auch ab, einen vom Projektentwickler angebotenen Vergleich anzunehmen

Saarlouis. Herbert Fontaine (CDU) und Peter Demmer unterstützten die Haltung von OB Henz. Man wolle die Interessen der Saarlouiser Kaufleute vertreten, sagten sie am Mittwochabend in einer Ausschusssitzung. Fontaine wie Demmer lehnten es auch ab, einen vom Projektentwickler angebotenen Vergleich anzunehmen. Danach hätte sich der Investor verpflichtet, die Verkaufsfläche auf 5000 Quadratmeter zu begrenzen. Rechtsanwalt Lüttgau von einer Kölner Anwaltskanzlei teilte in der Sitzung Bedenken, wonach eine solche Festlegung nur das Gelände der Cristallerie betreffen würde. Angrenzendes Gelände, nicht im Besitz des Investors, sei darin nicht eingeschlossen. Dort könnte theoretisch die Verkaufsfläche vergrößert werden. Paul Leinen, Mitglied im Beirat, sagte, die Saarlouiser Kaufleute seien sicher, dass ein solches Verkaufszentrum mit 5000 Quadratmetern nicht wirtschaftlich betrieben werden könne. Es müsse von vornherein auf mehr Fläche kalkuliert sein. Ein Investor würde sich auch nicht auf Branchen festlegen lassen. "Da geht es um Piraterie, man schaut, wo ist der Umsatz, und da will man dann abgreifen."Leinen ebenso wie FWG-Ratsmitglied Altomaro Locurcio bezweifelten die juristische Verwertbarkeit von Gutachten, die zeigen sollen, ob das FOC erheblich Kaufkraft aus Nachbarstädten abziehen würde. Das aber ist der wichtigste Hebel einer juristischen Auseinandersetzung.

Lüttgau prüft eine andere Strategie. Er hält alle bereits vom Kreis erteilten Genehmigungen "für schlicht rechtswidrig". Denn die Gemeinde Wadgassen habe kein Planungsverfahren betrieben. Das aber sei nötig, weil innerhalb bebauten Gebiets ("Paragraf 34") gebaut werden solle. "Ich bin erstaunt, wie konstant die Behörden an diesen Genehmigungen festhalten." Rechtlich unklar ist aber, ob ein solcher Sachverhalt die Nachbargemeinden zu einer Klage berechtigt.

Bisherige Einsprüche von Saarlouis, Völklingen und Bous seien noch nicht entschieden, da die "verschiedenen Baugenehmigungen zwar erteilt, aber nicht abgerufen wurden".

Lüttgau lehnte es auch ab, eine Vereinbarung über maximal 5000 Quadratmeter Verkaufsfläche mit der Gemeinde Wadgassen im Rahmen einer Bauplanung zu treffen. Denn die Gemeinde könne eine solche Vereinbarung jederzeit ändern. "Sie wäre das Papier nicht wert, auf dem sie steht." "Da geht

es um Piraterie."

Paul Leinen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort