Geschenke-Flops gab's wohl selten
Kreis Saarlouis. Die Präsente, die im Kreis Saarlouis zu Weihnachten unterm Baum lagen, haben anscheinend gefallen. Wenn umgetauscht wurde, dann höchstens, weil ein Kleidungs- oder Schmuckstück nicht gepasst hat. Und in den meisten Fällen wurde echt umgetauscht, kaum jemand ließ sich den Kaufpreis erstatten
Kreis Saarlouis. Die Präsente, die im Kreis Saarlouis zu Weihnachten unterm Baum lagen, haben anscheinend gefallen. Wenn umgetauscht wurde, dann höchstens, weil ein Kleidungs- oder Schmuckstück nicht gepasst hat. Und in den meisten Fällen wurde echt umgetauscht, kaum jemand ließ sich den Kaufpreis erstatten. Das ergab eine Umfrage der Saarbrücker Zeitung bei Einzelhändlern in Saarlouis, Dillingen und Lebach.Viel in Sachen Umtausch zu tun hatte Pieper in Saarlouis. "Wir hatten wie jedes Jahr ordentlich Betrieb", teilte Verkaufsleiter Reinhold Sachs auf Anfrage mit. "Dass die Kunden ihr Geld zurück wollten, war aber eher die Ausnahme. Vielmehr wurde echt umgetauscht, vor allem bei Schmuck und Bekleidung." So hätten Kleidungsstücken meist nicht gepasst oder die Farbe habe nicht gefallen, und auch beim Schmuck seien vor allem Uhren und Armbänder wegen der Größe umgetauscht worden.
"Das lief bei uns alles im normalen Rahmen, bei weitem nicht in dem Umfang, von dem man in den Medien gehört hat", berichtet Michael Ipfling, Geschäftsführer des Globus-Warenhauses in Saarlouis: "Mal ein Spielzeug, das doppelt geschenkt wurde, oder ein Schmuckstück, das nicht gefallen hat." Allerdings habe Globus mit der Oberbekleidung in diesem Jahr auch einen umtauschträchtigen Sortimentsbereich aufgegeben.
Bei Leder Röer in Dillingen herrschte an den beiden Tagen nach Weihnachten auch reger Umtauschbetrieb: "Die meisten Kunden haben sich aber etwas Neues ausgesucht, nur ganz vereinzelt wurde der Kaufpreis erstattet", erklärte Inhaber Franz-Josef Daeges: "Zurückgebracht wurden vor allem Gürtel und Handschuhe, die nicht gepasst haben, aber auch Geldbeutel, Taschen und Koffer, wo die Einteilung nicht zugesagt hat."
Nur einen einzigen Umtauschwunsch musste Gabriele Krämer, Inhaberin einer Damenboutique in Dillingen, erfüllen: "Das Kleidungsstück war zu klein, ansonsten hat offensichtlich alles gefallen und gepasst."
Überhaupt kein Thema war der Umtausch bei "Küche & Kunst" in Lebach: "Das kommt bei uns vielleicht einmal pro Jahr vor", berichtet Mitinhaberin Lucia Arnas: "Bei uns ist es meist so, dass die Kunden Dinge kaufen, die sich der Beschenkte ausdrücklich wünscht, und die, die sich unsicher sind, entscheiden sich in der Regel für Gutscheine."
Auf einen Blick
Umtausch: Trifft ein Geschenk nicht den Geschmack oder lag es zweimal unterm Weihnachtsbaum, haben Käufer nicht automatisch ein Umtauschrecht, sondern sind auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Reklamationen: Anders hingegen sieht es aus, wenn die gekaufte Ware nicht in Ordnung ist. In solchen Fällen können die Käufer zwei Jahre lang ihre Rechte beim Händler geltend machen. Bevor der Kunde jedoch den Kaufpreis der mangelhaften Ware zurückerhält oder mindern kann, muss er dem Händler die Möglichkeit geben, zu reparieren oder Ersatz zu liefern. Innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf liegt es beim Händler nachzuweisen, dass die Ware einwandfrei war, als sie über die Ladentheke ging. (Quelle: Verbraucherzentrale des Saarlandes, Internet: www.vz-saar.de) om