Gericht weist Eilanträge wegen Daten aus Steuer-CD zurück

Saarlouis · . Im zweiten Anlauf hat das Verwaltungsgericht jetzt zwei Eilanträge von Steuerzahlern gegen den Landtagsfinanzausschuss zurückgewiesen. Die Namen der Antragsteller sind auf einer angekauften Steuer-CD gespeichert.

Bei der Steuerfahndung wurde bei der Auswertung der CD geschlampt, was den Ausschuss auf den Plan rief. Die Richter lehnen die Eilanträge jetzt mit der Begründung ab, den Antragstellern sei zuzumuten, die Entscheidung der Finanzbehörden, ob die Daten preisgegeben werden, abzuwarten und eventuell dann zu klagen. Ursprünglich wollte das Verwaltungsgericht diese Anträge an das Finanzgericht verweisen. Das Oberverwaltungsgericht beanstandete diesen Beschluss, weshalb die Verwaltungsrichter erneut gefordert waren.

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