Kreisumlage Verwaltungsgericht fordert Transparenz

Saarlouis · Überherrner Klage zur Kreisumlage entschieden –  Die Konsequenzen daraus sind aber noch nicht absehbar.

„Wenn die Kreisumlage nicht wäre, würde es uns viel besser gehen.“ So heißt es seit Jahren bei Haushaltssitzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Saarlouis. Wegen der millionenschweren Beiträge, die die Kommunen zur Finanzierung des Kreishaushalts aufbringen müssen, zog die Gemeinde Überherrn sogar gegen den Landkreis vor Gericht. Im Juli 2015 beschloss der Gemeinderat Überherrn eine Klage gegen die Kreisumlage. 6,15 Millionen Euro wollte der Landkreis damals von der Kommune. Bürgermeister Bernd Gillo meinte jedoch, dies sei aufgrund der angespannten Finanzlage nicht mehr zu leisten.

„Mit dieser Klage stellt sich die Gemeinde nicht gegen den Kreis“, betonte Gillo. Es gehe lediglich darum, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit ausgereizt sei. Es drohe Überschuldung und die Einstufung als Sanierungsgemeinde. Dann könne nur noch das Notwendige gemacht werden. „Weil eine Klage gegen Land oder Bund nicht möglich ist“, erklärte Gillo damals, ist der Landkreis der Adressat. „Auf jeden Fall muss ein anderer Verteilungsschlüssel her.“

Landrat Patrik Lauer erläutert in jeder Haushaltssitzung des Landkreises, wie eng der Spielraum sei. „99,83 Prozent sind Pflichtausgaben“, stellte er im Dezember 2017 klar – seit Jahren tendiert die so genannte freie Spitze zur Verfügung des Kreistags gegen null. Da der Landkreis für die Bezahlung der Pflichtaufgaben keine Kredite aufnehmen kann, muss er sich das Geld von den Städten und Gemeinden holen. Das sind 2018 rund 54 Prozent, etwa 157 Millionen Euro der Gesamtaufwendungen in Höhe von 290 Millionen Euro.

Der Anteil der Gemeinde Überherrn liegt mit 6,19 Millionen Euro 2018 ähnlich hoch wie 2015. Ihre Klage wurde Ende März am Verwaltungsgericht Saarlouis verhandelt. Laut Darstellung des Landkreises habe dieses dabei „weder festgestellt, dass die Höhe der Kreisumlage zu hoch ist noch hat es das gegenüber den Städten und Gemeinden praktizierte Beteiligungsverfahren beanstandet“. Das Gericht halte es jedoch für erforderlich, den komplexen Abwägungsprozess für die Kreisumlage ausführlicher zu begründen.

Hierzu stellte die Kreisverwaltung dar, dass bereits detailliert abgewogen werde, inwieweit sich die Umlage mit den Belangen der Städte und Gemeinden vereinbaren lasse. Auf dieser Basis entsteht ein Haushaltsentwurf über die geplanten Ein- und Ausgaben. Dieser wird allen Kommunen zugeleitet mit der Bitte, die wesentlichen Eckdaten ihrer kommunalen Haushaltslage mitzuteilen. Dazu gehören auch die so genannten Selbsteinschätzungen der Kommunen bezüglich ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Für den Kreishaushalt 2018 ergab dies bei neun von 13 Kommunen eine beeinträchtige Finanzsituation. Darüber hinaus sah Ensdorf seine finanzielle Leistungsfähigkeit als „nicht mehr gegeben“ an, in Lebach drohte Überschuldung. Bous stufte seine Finanzlage als weiterhin angespannt an, Saarlouis sah seine sogar gefährdet.

Auf Anfrage unserer Zeitung teilte Bürgermeister Bernd Gillo mit, dass er sich zur Entscheidung des Gerichtes noch nicht äußern möchte. „Ich warte erst die schriftliche Begründung ab.“ Auch der Landkreis will für eine ausführlichere Erläuterung die schriftliche Erklärung des Gerichtes vor einer Stellungnahme dazu abwarten. Womöglich legt er dann Berufung ein.

Da 82,4 Prozent des Kreishaushaltes (für das laufende Jahr sind rund 240 Millionen Euro kalkuliert) auf Soziales und Jugend entfallen, sieht der Landkreis nur zwei Möglichkeiten zur Entlastung der Städte und Gemeinden. Das sei „entweder eine angemessene Beteiligung der Landkreise an der Umsatzsteuer, womit das Thema Kreisumlage obsolet würde oder eine spürbare Übernahme der Soziallasten durch den Bund“.

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