Energieberatung Energieverbrauch senken durch Dämmung

Kreis Saarlouis · Der bundesweite Energieverbrauch wird zum großen Teil von älteren Wohngebäuden verursacht, schreibt die Verbraucherzentrale. Um die Bürger nicht übermäßig in die Pflicht zu nehmen, schreibt die Bundesregierung nur besonders wirtschaftliche Sanierungen vor, wenn Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft werden.

Innerhalb von zwei Jahren muss der neue Eigentümer dann allerdings sehr alte Heizkessel austauschen. Außerdem müssen die Heizungs- und Warmwasserrohre gedämmt werden.

Auch die obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten Mindestwärmeschutz aufweisen. Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen. Die Dämmpflicht gilt für alle zugänglichen obersten Geschossdecken, unabhängig davon, ob sie begehbar sind oder nicht ‒ also zum Beispiel für Spitzböden, aber auch für nicht ausgebaute Aufenthalts- oder Trockenräume. Alternativ dazu kann auch das darüber liegende Dach gedämmt werden.

Eigentümer älterer Häuser, die ihren Nachkommen die Sanierungspflichten abnehmen möchten, können die besonders wirtschaftlichen Maßnahmen im Voraus selbst durchführen.

Beratung zu allen Fragen der energetischen Gebäudesanierung bietet die Verbraucherzentrale an. Ein Beratungstermin in einer der 19 Beratungsstellen im Saarland ist kostenfrei. Alternativ kann auch ein Gebäude-Check am Objekt für 30 Euro Eigenanteil in Anspruch genommen werden. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mehr Information gibt es unter www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter www.verbraucherzentrale-saarland.de Termine zur persönlichen Beratung können vereinbart werden unter der Telefonnummer (08 00) 8 09 80 24 00 (kostenfrei) oder direkt in der Beratungsstelle.

Anmeldungen für eine persönliche Beratung sind möglich: in Dillingen, Verbraucherberatungsstelle, Merziger Straße 46, Telefon (0 68 31) 97 65 65; in Bous, Rathaus, Telefon (0 68 34) 8 31 15; in Ensdorf, Rathaus, Telefon (0 68 31) 50 41 57; in Saarlouis, Kaiser-Wilhelm-Straße 6, Kreisständehaus, 1. Etage, Telefon (0 68 31) 44 30; in Überherrn, Rathaus, Telefon (0 68 36) 90 90; in Wallerfangen, Felsbergstraße 2, Haus der Generationen, Telefon (0 68 31) 68 09 81.

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