Die Wasserpfeife blubbert weiter

Saarbrücken. Das Rauchen von Wasserpfeifen in so genannten Shisha-Caf&;s ist vorläufig erlaubt. Das saarländische Nichtraucherschutzgesetz ist in diesem Punkt gestern vom Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken für drei Monate ausgesetzt worden. Dieser Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden. "Wir sind unwahrscheinlich froh, dass wir einen Aufschub haben

 Für das Shisha-Rauchen, eine Wasserpfeife arabischen Ursprungs, gilt vorerst das Rauchverbot im Land nicht. Foto: dpa

Für das Shisha-Rauchen, eine Wasserpfeife arabischen Ursprungs, gilt vorerst das Rauchverbot im Land nicht. Foto: dpa

Saarbrücken. Das Rauchen von Wasserpfeifen in so genannten Shisha-Caf&;s ist vorläufig erlaubt. Das saarländische Nichtraucherschutzgesetz ist in diesem Punkt gestern vom Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken für drei Monate ausgesetzt worden. Dieser Zeitraum kann auf Antrag verlängert werden. "Wir sind unwahrscheinlich froh, dass wir einen Aufschub haben. Unsere Existenz war gefährdet und sechs Leute wären auf der Straße gestanden", bewertet Dieter Rehm die vorläufige Anordnung. Sie ist ein Teilerfolg für Rehm, der sein Wasserpfeifen-Caf&; in Saarlouis betreibt. Bis zu 20 weitere Shisha-Caf&;s gibt es nach Schätzung des Gastgewerbesverbandes Dehoga im Land. Die Richter wollen nun bis September 2008 prüfen, ob die Verfassungsbeschwerde von Dieter Rehm Erfolg hat. Die Einhaltung eines Rauchverbotes in seinem Shisha-Caf&; hätte nach Angaben der Richter wirtschaftliche Schäden zur Folge gehabt, die nicht wieder gut zu machen gewesen wären. Sowohl das Gericht als auch das saarländische Justizministerium wiesen gestern jedoch darauf hin, dass das Nichtraucherschutzgesetz durch die Entscheidung nicht grundsätzlich berührt ist und weiterhin in Gaststätten, Behörden, Krankenhäusern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen gilt. Frank Hohrath, Geschäftsführer des Dehoga Saar, sprach unterdessen von einem "Hoffnungsschimmer" für die Gastronomie, da dass Gericht den Betreiber vor einer möglichen Pleite schützen wolle. "Die Anordnung ist für viele kleine Gaststätten ein Lichtstreif am Horizont", sagte Hohrath, der die Anordnung und deren Begründung als Hinweis versteht, noch einmal darüber nachzudenken, ob Gesundheitsschutz und Interessen der Gastronomie nicht übereinzubringen seien. Gleichwohl verweist auch Hohrath darauf, dass die richterliche Anordnung kein Freibrief für kleine Gaststätten sei, das Rauchverbot zu ignorieren. Rauchen als HauptsacheIn Shisha-Caf&;s gehen die Besucher, so die Verfassungsrichter, "nahezu auschließlich" um Wasserpfeife zu rauchen. Angebotene Getränke und Speisen seien Nebenleistungen. Nichtraucher, die vor Qualm geschützt werden müssten, seien kaum anwesend. In den kommenden Beratungen über die eigentliche Verfassungsbeschwerde stehen die Richter nun vor der grundsätzlichen Aufgabe, den im Rauchverbot zu Grunde gelegten Gesundheitsschutz gegen die in der saarländischen Verfassung verankerten Rechte Gewerbefreiheit und Eigentumsgarantie abzuwägen. Diese Auffassung vertritt zumindest Meinolf Pollkläsener, der Anwalt von Dieter Rehm. Sollten die Richter eine dauerhafte Ausnahme für Shisha-Caf&;s zulassen, stelle sich nach Meinung des Eppelborner Anwalts weiterführend die Frage: "Wo ist die Grenze der gesetzlichen Regelung?". Das Thema der möglichen Existenzvernichtung wegen wirtschaftlicher Einbußen betreffe dann auch unter Umständen Kneipiers, die vom Rauchverbot betroffen seien und einen Großteil ihrer Besucher verloren hätten. Ob das Rauchverbot tatsächlich durch die Verfassungsrichter gelockert wird, entscheidet sich bis Herbst. In Dieter Rehms Shisha-Caf&; wird derweil weiter geraucht - aber keine Zigaretten. Die sind verboten, seit das Nichtraucherschutzgesetz Mitte Februar in Kraft getreten ist.

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