Die Blaue Tonne darf bleiben

Saarlouis/Friedrichsthal · In zahlreichen Gemeinden hat die Friedrichsthaler Firma Paulus blaue Mülltonnen zur Altpapier entsorgung bereitgestellt. Dem wollte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ein Ende bereiten – und scheiterte vor dem Verwaltungsgericht in Saarlouis.

 Nach dem Spruch der Saarlouiser Richter darf die Paulus GmbH weiterhin Altpapier in der Blauen Tonne sammeln. SymbolFoto: fotolia

Nach dem Spruch der Saarlouiser Richter darf die Paulus GmbH weiterhin Altpapier in der Blauen Tonne sammeln. SymbolFoto: fotolia

Foto: fotolia

Binnen einer halben Stunde hat das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis über die Klage eines Abfallentsorgers entschieden. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) hatte der Friedrichsthaler Paulus GmbH mit einer abfallrechtlichen Verfügung ab 1. September 2015 verboten, im Saarland Altpapier in der Blauen Tonnen zu sammeln und zu verwerten.

Doch der Bescheid hatte vor Gericht keinen Bestand. Der saarländische Unternehmer Josef Paulus setzte sich erfolgreich zur Wehr. Sein Betrieb ist seit Jahren auf dem Gebiet der Abfallwirtschaft tätig und beschäftigt über einhundert Mitarbeiter. Allein in die Blauen Tonnen für Altpapier hat er nach eigenen Angaben mehr als eine Million Euro investiert.
Geldquelle Altpapier

Inzwischen ist mit Altpapier Geld zu verdienen. Daher will der Entsorgungsverband Saar (EVS) das Geschäft offensichtlich alleine machen. Derzeit sammelt er nur in Containern an den Standorten für Gelbe Säcke und Altglas. Es heißt, der EVS wolle mit dem Gewinn von Altpapier die Müllgebühren quersubventionieren. In dem Verfahren hatte das Verwaltungsgericht nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu prüfen, ob die Blauen Tonnen die Wirtschaftsgrundlage des EVS gefährden oder die Gebührenstruktur durcheinander gerät.

Diese Gefahr sahen die drei Berufsrichter und die beiden ehrenamtlichen Richter nicht. Durch die Altpapiersammlung der Paulus GmbH werde die Funktionssicherheit des öffentlich-rechtlichen Entsorgers nicht wesentlich beeinträchtigt. Der Bescheid wurde aufgehoben, die Kosten trägt die Landeskasse. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zugelassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort