„Der eine weiß nicht, was der andere tut“

Saarlouis · Wegen eines Umzugs hat Ingelore Cazzini aus Saarlouis bei der Telekom gekündigt. Der Grund: Diese bietet die gewünschte Leistung am neuen Wohnort nicht an. Dennoch muss die Kundin noch drei Monate lang bezahlen.

 Telefon-Ärger um den Vertrag und die Kosten. Symbolfoto: dpa/U. Deck

Telefon-Ärger um den Vertrag und die Kosten. Symbolfoto: dpa/U. Deck

Grund zur Freude hat Ingelore Cazzini im März gehabt: Zum 1. April hat sie unverhofft eine neue Wohnung gefunden und ist kurzfristig von Schwalbach nach Saarlouis umgezogen. Gerne hätte sie ihren Vertrag bei der Telekom mitgenommen, doch auf Nachfrage hieß es, dass dies nicht möglich sei. Es handelt sich um einen Entertain-Vertrag, der eine Satellitenschüssel benötigt - in der neuen Wohnung gibt es jedoch nur Kabel.

"Ich habe dann kurz vor knapp zum 31. März gekündigt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten", erzählt Cazzini, die sich als Leser-Reporterin an die SZ gewendet hat, "die habe ich ewig nicht gekriegt". Drei Mal hat sie im Telekom-Shop in Saarlouis nachgefragt - zwei Mal hieß es, die Kündigung sei in Bearbeitung, einmal sogar, sie habe gar nicht gekündigt. "Da weiß der eine nicht, was der andere tut", bemerkt sie.

Die Kündigungsbestätigung ließ weiter auf sich warten. Das Problem dabei: Der neue Anbieter hat angeboten, Cazzini von der Gebühr zu befreien - "aber dafür brauchen sie die Kündigungsbestätigung". Diese traf dann schließlich doch ein - und bestätigte, anders als gewünscht, eine Kündigung zum 31. Juli. "Das ist doch reine Abzocke", ärgert sich Cazzini und beruft sich auf ihr Sonderkündigungsrecht wegen Umzugs.

Brigitte Paul, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Dillingen, erklärt, dass das Telekommunikationsgesetz drei Monate Kündigungsfrist vorsieht, wenn ein Verbraucher einen Vertrag kündigt, weil die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird. "Das ist ein ganz großer Vorteil für den Verbraucher", meint Paul zu dem Gesetz, das erst 2012 geändert wurde, "vorher konnte man nur zum Ende der Laufzeit kündigen". In Cazzinis Fall wäre dies Januar 2016 gewesen.

Also sollte das Kündigungsdatum 30. Juni sein - eine Verzögerung könne eintreten, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig eingehe, erläutert Paul: "Bei der Telekom ist das dann der laufende Monat plus drei Monate." Falls die Kündigung rechtzeitig eingegangen sei, rät sie Cazzini, sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen.

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