Burger und Fritten auch im Sitzen

Saarlouis. Etappensieg für Guido Seitz. Der Lizenznehmer von Burger King im Saarland hat im Rechtsstreit mit der Stadt Saarlouis in erster Instanz gewonnen

Saarlouis. Etappensieg für Guido Seitz. Der Lizenznehmer von Burger King im Saarland hat im Rechtsstreit mit der Stadt Saarlouis in erster Instanz gewonnen. "Stadt Saarlouis muss Außenbestuhlung für das Schnellrestaurant Burger King am Kleinen Markt gestatten": Diese Überschrift wählte die Pressestelle des Verwaltungsgerichts des Saarlandes in Saarlouis für die Information über das Urteil. Das Gericht teilte dieses Ergebnis der Verhandlung am Freitag mit. Satzung in Frage gestelltDas Verwaltungsgericht hat mit dem Beschluss (Az.: 10 L 461/09) die Stadt Saarlouis vorläufig verpflichtet, der Betreiberin des Burger-King-Schnellrestaurants am Kleinen Markt in Saarlouis zu gestatten, im unmittelbaren Bereich vor dem Lokal eine Außenbestuhlung aufzustellen. Die Stadt hatte den Antrag des Fast-Food-Restaurants unter Berufung auf eine Satzungsbestimmung abgelehnt, wonach im Bereich des Kleinen Marktes in Saarlouis eine Terrassenwirtschaft nur gestattet werden könne, wenn unter anderem die Verwendung von Einweggeschirr, Einwegbesteck sowie Produktumverpackungen ausgeschlossen sei. Auf diese Weise solle eine Verschmutzung des Straßenbelages verhindert werden.Gleichbehandlung gefordertDie Richter erachteten die Bestimmung für rechtswidrig, weil sie eine bestimmte Nutzung des Platzes von vorneherein verbiete. Darüber hinaus verstoße die Vorschrift gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, weil eine derartige Sonderregelung für die übrigen Teile der Fußgängerzone fehle. Insoweit sei nicht nachvollziehbar, weshalb lediglich am Kleinen Markt die Notwendigkeit bestehen solle, Verschmutzungen des Straßenbelags zu verhindern, nicht jedoch in anderen Teilen der Fußgängerzone, obwohl sich dort ebenfalls Schnellrestaurants mit Terrassenwirtschaft befänden. Der vorläufigen Zulassung einer Außenbestuhlung für Burger King stünden auch keine sonstigen Belange, etwa der Schutz von historischen Bezügen zu den hier vorhandenen Festungsbauwerken, entgegen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Henz prüft weitere SchritteDie SZ hatte im vorigen Jahr ausführlich über den Streit zwischen Stadt und Schnellrestaurant berichtet. Ob die Stadt in die nächste Instanz geht, ist offen. Oberbürgermeister Roland Henz sagte der Saarbrücker Zeitung am Freitag: "Wir werden das Urteil jetzt eingehend prüfen und behalten uns weitere Schritte vor."

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