Änderung Mit einer Vollmacht für den Notfall vorsorgen

Saarlouis · Die Betreuungsbehörde beim Landkreis Saarlouis informierte über ihre Arbeit. Die neue Leitung und das Jahresprogramm 2019 wurden vorgestellt.

 Patrik Lauer stellte Anette Aurnhammer (Mitte) und Christine Ney vor.

Patrik Lauer stellte Anette Aurnhammer (Mitte) und Christine Ney vor.

Foto: Axel Künkeler

Bereits seit April 2018 ist die Betreuungsbehörde beim Landkreis dem Amt für soziale Dienste und Einrichtungen zugeordnet. Gleichzeitig bekamen Amt und Behörde eine neue Leitung. Landrat Patrik Lauer stellte erst jetzt die Amtsleiterin Christine Ney sowie Anette Aurnhammer als neue Sachgebietsleiterin vor. Die Behörde hat insgesamt neun Mitarbeitern, von denen drei erst seit Oktober dabei sind. „Ein kleiner Generationenwechsel“, wie Lauer betonte.

Neuerungen gibt es auch inhaltlich: Im Jahresplan 2019 wird ein deutlicher Akzent auf mehr Service-Leistungen für die Bürger des Landkreises gelegt. Vor allem Beratungsangebote vor Ort für Menschen, die nicht mehr so mobil sind, sollen verstärkt werden. Infoveranstaltungen und kostenlose Beratungen zum Thema „Vor-sorglich Vorsorgevollmacht“ sollen erstmals in allen 13 Kommunen angeboten werden. Termine werden derzeit abgestimmt. Auf Wunsch sind auch Hausbesuche möglich.

Neu ist auch ein Tag der offenen Tür, zu dem die Behörde künftig viermal jährlich einlädt. Das offene Angebot zur Beratung und öffentlichen Beglaubigung kann ohne Anmeldung wahrgenommen werden. Damit wolle man sich „stärker öffnen“, wie Lauer erklärte, da „die Arbeit der Betreuungsbehörde nicht jedem bekannt ist.“

Diese sei jedoch wichtig: „Wir dürfen nicht die Augen verschließen vor dem, was im Alter kommen kann.“ Dabei wolle man auch jüngere Menschen erreichen, ergänzte Christine Ney. Eine rechtzeitige Vorsorge sei wichtig, zudem könnten Unfälle oder Krankheiten jeden treffen. „Vorsorgevollmachten nehmen immer mehr zu“, berichtete Anette Aurnhammer aus ihrer Arbeit. Wichtig sei es auch, die Vollmacht beglaubigen zu lassen („eine Beglaubigung durch unsere Behörde reicht in der Regel aus“) und deren Gültigkeit über den Tod hinaus mit den Banken klären zu lassen.

Die Hauptaufgabe der Betreuungsbehörde besteht darin, die Gerichte bei der Bestellung von Betreuern sowie im Betreuungsverfahren zu unterstützen. Neben vielen ehrenamtlichen Betreuern arbeiten im Landkreis derzeit 48 sogenannte Berufsbetreuer, die jeweils rund 50 bis 70 Fälle bearbeiten. Mit diesen sollen künftig monatliche Stammtische und offene Austausche stattfinden, ebenfalls eine Neuerung.

Die Mitarbeiter der Behörde werden regelmäßig weitergebildet. Sie kümmern sich aktuell um 3000 laufende Betreuungsverfahren und verfassen rund 1250 Sozialberichte jährlich. Durch Arbeitskreise ist die Betreuungsbehörde vernetzt mit Richtern und Rechtspflegern, Betreuungsvereinen, Unterbringungsbehörden, sozialpsychiatrischen Diensten und Sozialdiensten. Mit Infoständen bei Messen und Veranstaltungen im Landkreis stellt sie zudem ihre Arbeit vor.

Die Betreuungsbehörde lädt zum Tag der offenen Tür mit Beratungen bei Kaffee und Kuchen an folgenden Terminen: 13. März, 19. Juni, 18. September, 11. Dezember, jeweils 14 bis 17 Uhr in der Betreuungsbehörde, Kaiser-Wilhelm-Str. 31, Saarlouis, 3. OG.

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