Bahnanlieger müssen Einwände auf jeden Fall nochmal erheben

Roden · Die meisten Anwohner der Bahnstrecke durch Roden und Fraulautern begrüßen den Plan, entlang den Schienen Schallschutzwände aufzustellen. Wer aber etwas dagegen hat, muss das sofort anmelden – auch wenn er seinen Einwand schon einmal geäußert hat.

 An dieser Bahnstrecke soll wirksamer Lärmschutz installiert werden. Foto: Hartmann Jenal

An dieser Bahnstrecke soll wirksamer Lärmschutz installiert werden. Foto: Hartmann Jenal

Foto: Hartmann Jenal

Es waren wohl mehr Bürgerinnen und Bürger als die Bahn erwartet hatte, die Mitte 2014 bei Info-Veranstaltungen ihre Bedenken gegen Schallschutzmnauern entlang der Bahnstrecke durch Roden und Fraulautern äußerten. Die Deutsche Bahn zog daraus den Schluss, ein komplettes Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Denn dieses Verfahren würde der Bauabsicht größere Rechtssicherheit verschaffen.

In einem ersten Schritt werden die Pläne nioch bis Dienstag, 22. Juni, im Rathaus Saarlouis ausgelegt. Wer Einwendungen äußern will, kann dies dann bis spätestens 6. Juli tun. Wirksam aber wird ausschließlich das, was in dieser Frist und als Kommentar zu den Pläne geschrieben wird. Wer sich bei den vorzeitigen Bürgerinformationen Mitte 2014 schon geäußert hat, müsste das jetzt also nochmals tun.

Insgesamt sechs Wandabschnitte von zwei bis drei Metern will die Bahn aufstellen. Eine Wand soll an der Saarbrücker Straße in Fraulautern verlaufen. Allerdings, sagte in einer Ausschuss-Sitzung Sabine Weiler, Vertreterin der Bahn, erst ein Stück später als angedacht. Denn die Bewohner vieler Anwesen seien dagegen gewesen, andererseits aber sei die Grenze des Bahngeländes dort so knapp, dass man kleine Streifen vieler Privatgrundstücke und damit die Zustimmung brauche.

Auf den Brücken und an einigen anderen Stellen, darunter dem Bahnhofsgelände, sind laut Weiler Wände mit durchsichtigen Flächen geplant. Die Pläne gibt es aucxh im Internet.

Saarlouis.de

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