Lärm „Fensterscheiben und Menschen zitterten“

Neuforweiler · Anwohner aus Neuforweiler beschweren sich über massive Lärmbelästigung durch ein Techno-Festival.

Anwohner im Wohngebiet Kribet in Neuforweiler haben zwei Nächte unter der Veranstaltung Electronic Forest gelitten, die in der Nacht auf Samstag um 3.15 Uhr und in der zweiten Nacht erst am frühen Sonntagmorgen beendet wurde, schreiben Theresia und Horst Gehl in einem Brief an die Stadtverwaltung. Zu der Freiluft-Techno-Veranstaltung am Fischweiher des Angelsportvereins Lisdorf zwischen Picard und Neuforweiler „stellen sich uns allen einige Fragen“, schreiben Gehls.

Wer denn wohl, heißt es im Brief, diese Veranstaltung genehmigt habe, die „Fensterscheiben und Menschen zum Zittern brachte, die mit ihrem ohrenbetäubenden Lärm das Leben von Gesunden, Kranken, Alten, Babys und Kindern auf massivste Weise zwei Nächte beeinträchtigte“. Vom Schutz der Natur ganz zu schweigen.

Und: „Wer dachte an die Polizisten, die die unzähligen Telefonanrufe gestresster und genervter Anwohner aus dem Kribet und dem Dorf Neuforweiler (der Lärm war bis zum Sportplatz Neuforweiler und darüber hinaus lautstark zu hören) und Picard entgegennehmen mussten und für Ordnung sorgen sollten? Wie sollten Polizisten das Verhalten dieser „Musikfreunde“ kontrollieren, wenn ihre Ermahnungen, die Lautstärke der Bässe herunterzufahren, nur kurzzeitig am Freitagabend befolgt wurden und die Veranstalter, wer immer das auch ist, eine Genehmigung der Stadt Saarlouis für diese Veranstaltung hatten? Wer genehmigt solche Veranstaltungen?“

Solche Veranstaltungen? Im Prinzip niemand, wenn man den Antworten der Stadt Saarlouis folgt. „Die Veranstaltung wurde als Tanzveranstaltung angemeldet, eine Ausschankgenehmigung wurde erteilt. Diese ist bis fünf Uhr gültig und umfasst den Ausschank von Getränken und Speisen“, schreibt Stadt-Sprecher Sascha Schmidt. „Bei der Anmeldung als Tanzveranstaltung war nicht ersichtlich, dass es sich um ein Techno-Festival handelt und nach menschlichem Ermessen war auch nicht davon auszugehen, dass die Lautstärke der Veranstaltung am Fischweiher eine entsprechende Ruhestörung verursacht.“

Also: Genehmigt wurde der Ausschank bis zum frühen Morgen, aber nicht der Krach. Die Ortspolizeibehörde, heißt es in der städtischen Antwort weiter, habe den Veranstalter darauf hingewiesen, dass die Nachtruhe nicht gestört werden darf und die Veranstaltung auch abgebrochen werden könne.

Die Reaktion auf die Ruhestörung indes liege im Ermessen der Polizei.

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