4500 Betriebe beschäftigen fast 15 000 Mitarbeiter

Saarlouis · (ajk) 2015 wurde ein Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt. Zum 1. Januar 2017 stieg der gesetzliche Mindestlohn erstmals auf 8,84 Euro brutto pro Stunde. Eine Mindestlohn-Kommission schlägt alle zwei Jahre die Anpassung der Lohnuntergrenze vor. Der nächste Schritt, ein Mindestlohn von über neun Euro, steht demnach Anfang 2019 an. Bereits jetzt fordert die NGG: "Wir müssen Richtung zehn Euro pro Stunde und weiter. Alles unter 11,50 Euro pro Stunde ist Niedriglohn."

Im saarländischen Hotel- und Gaststättengewerbe gibt es im Dehoga Saar 4500 Betriebe mit fast 15 000 Beschäftigten. Hotels, Pensionen, Restaurants und Gaststätten im Landkreis Saarlouis haben seit Einführung des Mindestlohns nach NGG-Angaben mehr Personal eingestellt. Das Pestel-Institut aus Hannover hat im Auftrag der Gewerkschaft Arbeitsmarktdaten der Bundesagentur für Arbeit untersucht. Demnach gab es Mitte 2016 im Kreis Saarlouis 1640 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Im Vergleich zu 2014 ein Plus von 14 Prozent. "Vom steigenden Mindestlohn profitieren vor allem Frauen", sagt NGG-Geschäftsführer Mark Baumeister.

Im Kreis Saarlouis seien derzeit rund 420 Frauen weniger arbeitslos gemeldet als bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns vor zwei Jahren.

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