200 Euro für Sägenangriff auf Maibaum

Saarlouis. Schnappt sich die Kettensäge und weg mit dem Maibaum! Hat sich Franz M. aus Kerlingen nach seiner Aktion in der Hexennacht noch die Hände gerieben, darf er jetzt blechen. 200 Euro muss er dafür an die Deutsche Knochenmarksspenderdatei zahlen. Darauf haben sich gestern Staatsanwaltschaft, Richterin und M.s Anwalt am Amtsgericht Saarlouis geeinigt

Saarlouis. Schnappt sich die Kettensäge und weg mit dem Maibaum! Hat sich Franz M. aus Kerlingen nach seiner Aktion in der Hexennacht noch die Hände gerieben, darf er jetzt blechen. 200 Euro muss er dafür an die Deutsche Knochenmarksspenderdatei zahlen. Darauf haben sich gestern Staatsanwaltschaft, Richterin und M.s Anwalt am Amtsgericht Saarlouis geeinigt.Dabei hat das heimliche Maibaumfällen in der Hexennacht auf dem Gau doch Tradition. Männer aus den Dörfern versuchen den Maibaum des Nachbarortes zu fällen, "und der, der es nicht verhindert, ist blamiert", sagt M. Dabei geht es mehr oder weniger um die Ehre des ganzen Dorfes.

Dieses Jahr machte sich also Franz M. daran, den Ittersdorfern den Baum zu fällen. Und weil der Maibaum gerade so schön verlassen gewesen sei, berichtet er, schnitt er gekonnt drauflos. Dabei war der Baum gut geschützt mit einem Metallständer und einer drei Meter hohen Edelstahlmanschette um den Stamm. Aber für M. kein Problem. Geschickt setzte er die Kettensäge in einem Spalt zwischen Halterung und Metallring an und ging ans Werk. M. erklärt seinen Kettensägenangriff: "Der Stechschnitt ist eine besondere Schnitttechnik, nicht ganz ungefährlich."

Allein für das Fällen aber hätte es kein Gerichtsverfahren gegeben, sagt der Ittersdorfer Ortsvorsteher Heinz Rickert. Der nämlich hat Klage gegen M. eingereicht. Rickert erkenne die Tradition an. Zumal die Dorfgemeinschaft den Maibaum erstmals nicht mehr in der Dorfmitte platziert hatte, sondern am Dorfgemeinschaftshaus am ehemaligen Sportplatz mit extra viel Raum für fallende Maibäume. Geklagt hat er wegen Nötigung, weil der Baumfäller ihn und einen Ortsdiener als mutige Beschützer des Maibaums mit laufender Kettensäge bedroht habe, sagt Rickert. Der Baum sei keineswegs unbewacht gewesen. Ob der Baumfäller nun Zuschauer hatte oder nicht, spielte vor Gericht keine Rolle, weil sich die Parteien einigten. Die Richterin stellte das Verfahren ein, rechtsgültig ist die Einigung in drei Monaten.

Ein bisschen klopft sich Franz M. dennoch auf die Schulter: Nach getaner Arbeit in Ittersdorf hatte er sich nach Kerlingen verabschiedet, wo er den eigenen Maibaum zu bewachen hatte. Erfolgreich. "Nur meine Kettensäge hat gelitten, die ist seither kaputt."

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