Standesbeamte auch für die Nachbarkommune

Siersburg/Wallerfangen · Eine neue Form der interkommunalen Zusammenarbeit üben die Gemeinden Rehlingen-Siersburg und Wallerfangen. Sie wollen künftig ihre Standesbeamten untereinander austauschen.

Zwei Gemeinden nähern sich zunehmend an. Rehlingen-Siersburg und Wallerfangen liebäugeln schon länger miteinander, was den Ausbau ihrer interkommunalen Zusammenarbeit betrifft. Im Rahmen des Zweckverbandes "Region Saargau" und auch im "Wasserleitungszweckverband Gau Süd" sind die beiden schon Partner. Gemeinsam mit der Gemeinde Überherrn haben sie im Dezember einen gemeinsamen Blitzer zur Verkehrskontrolle angeschafft, die Kosten wurden durch drei geteilt. Harmonisch verläuft ebenfalls schon länger die Zusammenarbeit im Wald: Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung enthält, dass der Förster der Gemeinde Rehlingen-Siersburg das Forstrevier von Wallerfangen mitbetreut.

Nun wollen die beiden Bürgermeister Günter Zahn aus Wallerfangen und Martin Silvanus aus Rehlingen-Siersburg den nächsten Schritt wagen: Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die gegenseitige Bestellung von Standesbeamten.

Jeweils drei Standesbeamte der jeweiligen Gemeinde sollen ihre Funktion auch im Standesamtsbezirk der Nachbargemeinde ausüben dürfen. Denn das ist nicht ohne Weiteres möglich.

Damit solle Vorsorge getroffen werden für den Fall, dass etwa krankheitsbedingt eine Vertretung durch Personal der jeweils eigenen Gemeinde organisatorisch nicht möglich ist, erklärte Bürgermeister Silvanus. Solche personellen Engpässe kennt die Gemeinde Wallerfangen schon, ergänzte Bürgermeister Zahn. So hat seine Gemeinde derzeit nur eine Standesbeamtin, zwei weitere im Rathaus dürfen diese vertreten. Eine "dünne Personaldecke", Urlaubsansprüche und mögliche Krankheitsfälle machten die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zuweilen schwierig, meint Zahn. Und zu den Aufgaben der Standesbeamten gehört nicht nur die Eheschließung, sondern unter anderem die Beurkundung von Sterbefällen.

Aber, das betonen beide Verwaltungschefs: Der gegenseitige Austausch von Standesbeamten erfolge nur im Bedarfsfall, nicht auf Wunsch und nicht nach Belieben. Vielmehr könne man sich im gegebenen Fall personell gegenseitig aushelfen, so dass sich das Maß notwendiger Personalreserven bei beiden Kommunen reduziere. "Das ist also nicht nur praktisch, sondern auch effizient und schließlich kostensparend", sagte Silvanus.

Bevor dies aber überhaupt möglich ist, müssen die Räte ihren Segen geben. Der Gemeinderat Rehlingen-Siersburg hat die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bereits gebilligt, der Gemeinderat Wallerfangen befasst sich damit beratend und beschlussfassend in seiner nächsten Sitzung Mitte Mai. Anfang Juni könne die Regelung also in Kraft treten und wirksam werden, kündigen die beiden Bürgermeister freudig an.

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