„Schlamperei kann teuer werden“

Siersburg · Die Debatte um Sicherheit bei Veranstaltungen kocht derzeit wieder hoch. Falco Zanini, 52, aus Hattingen ist Meister für Veranstaltungstechnik und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Als Selbstständiger führt er auch Schulungen in Veranstaltungs- und Arbeitssicherheit durch. SZ-Redakteurin Nicole Bastong hat den Berater bei einer Schulung im Siersburger Rathaus getroffen.

Herr Zanini, an wen richtet sich Ihre Schulung?

Falco Zanini: Sie richtet sich an die Mitarbeiter der Gemeinde und an Vereinsvorstände. Hier kamen zum Beispiel Hallenwarte, Mitarbeiter des Bauhofs und des Ordnungsamtes, die Feuerwehr war auch da.

Und worum geht es?

Zanini: Zunächst geht es um die Sicherheit an allen Veranstaltungsorten, vom Dorfgemeinschaftshaus bis zur großen Halle. Wir wollen uns Gedanken darüber machen, wie die bestehenden Verordnungen praktikabel umgesetzt werden können. Das Baurecht ist für alle Veranstaltungen ab 200 Besuchern gleich. Aber da gibt es durchaus Spielraum.

Inhaltlich bedeutet das?

Zanini: Ich erkläre die Grundlagen, von der Versammlungsstättenverordnung über Brandschutz bis hin zur Sensibilisierung für den Einsatz von Spezialeffekten wie Laser oder Feuerwerk. Und natürlich geht es um Haftung und Verantwortung.

Wenn etwas passiert, wer haftet denn?

Zanini: Der Betreiber ist generell für die Sicherheit verantwortlich, bei den Hallen also die Gemeinde. Der Veranstalter ist natürlich für seine Veranstaltung verantwortlich, weil er eine Gefahr schafft, um es in abstraktem Rechtsdeutsch zu sagen. Die muss er versuchen, zu minimieren.

Wird da nicht mancher Vereinsvorstand bleich?

Zanini: Die wenigsten Vereine wissen, welche Pflichten sie haben. Auch hier waren erstmal alle ein bisschen schockiert. Aber ich sage auch immer: Es gibt in dem Bereich keine neuen Vorschriften. Man muss nur die Bestehenden kennen.

Können Sie am Beispiel Kappensitzung erklären, worauf ein Veranstalter achten muss?

Zanini: Zunächst einmal dürfen so viele Leute rein, wie rein dürfen. Das heißt, es gibt für jede Halle einen Bestuhlungsplan. Wenn jemand zum Beispiel Biertische statt Stühle aufstellen will, braucht er einen individuellen Bestuhlungsplan, der genehmigt werden muss. Das macht das Ordnungsamt in Zusammenarbeit mit der Bauaufsicht.

Und ansonsten?

Zanini: Die Notausgänge müssen unverstellt bleiben, also darf da nichts stehen. Dann die Deko: Die muss natürlich schwer entflammbar sein. Ganz schlecht sind zum Beispiel Strohballen. Papierdeko darf verwendet werden - wenn sie aus schwer entflammbaren Material ist. Und so weiter. Am besten sollten sich die Veranstalter von Fachkräften beraten lassen. Aber sie sollten sich auch überlegen, warum manche Dienstleister so billig sind. Unter Umständen kann sie eine Schlamperei desjenigen teuer zu stehen kommen.

Überprüft das denn niemand?

Zanini: Es gibt keine Veranstaltungspolizei oder so, das könnte man auch gar nicht leisten. Aber ab 5000 Besuchern muss beispielsweise ein Sicherheitskonzept vom Veranstalter erstellt werden, das mit den Behörden abgestimmt wird. Wie zum Beispiel hier für das Burgfest in Siersburg. Das kostet zwar im ersten Jahr ein paar Tausend Euro, das Konzept kann dafür jedes Jahr angepasst und wiederverwendet werden. Das Geld ist es im Schadensfall allemal wert.

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