Umfrage in Kommunen im Kreis Saarlouis Wer schwänzt, soll bald Strafe zahlen

Kreis Saarlouis · Stadt- oder Ortsräte, die jahrelang zu keiner Sitzung erscheinen: Immer wieder gibt es solche Fälle. Nun kann solches Verhalten bestraft werden. Allerdings hat im Kreis Saarlouis bisher nur Nalbach dies in der Geschäftsordnung stehen.

 ARCHIV - 04.12.2018, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION - Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. Trotz riesiger Hilfsprogramme für die Wirtschaft in der Corona-Krise, erwarten Ökonomen keine Inflation. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 04.12.2018, Sachsen, Dresden: ILLUSTRATION - Eine Frau hält eine Geldbörse mit Banknoten in der Hand. Trotz riesiger Hilfsprogramme für die Wirtschaft in der Corona-Krise, erwarten Ökonomen keine Inflation. Foto: Monika Skolimowska/dpa-Zentralbild/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Wer wiederholt unentschuldigt in der Schule fehlt, bekommt einen Eintrag ins Klassenbuch. So wie dies in Schulordnungen geregelt wird, kann nun auch in kommunalen Geschäftsordnungen das „Schwänzen“ von Vertretern der Stadt- und Gemeinderäte mit Geldstrafen sanktioniert werden. Ob dies in den Kommunen im Kreis Saarlouis gemacht wird und ob es überhaupt „Gremien-Schwänzer“ gibt, haben wir erfragt.