Nach Urteil von Bundesverwaltungsgericht „Werden weiter Widerstand leisten“ – Gemeinde Nalbach gibt sich nach Niederlage im Grubenwasser-Streit weiter kämpferisch

Nalbach · Nachdem die Gemeinde Nalbach im Streit um den geplanten Grubenwasseranstieg vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine juristische Niederlage einstecken musste, geben sich Bürgermeister und Gemeinderat auf einer Sondersitzung weiterhin kämpferisch. Den letzten Weg nach Karlsruhe will man aber trotzdem nicht beschreiten.

 Entschied überraschend anders: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juni das Grubenwasser-Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichtes einkassiert. Demnach sei die Gemeinde Nalbach gar nicht klageberechtigt gewesen.

Entschied überraschend anders: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Juni das Grubenwasser-Urteil des saarländischen Oberverwaltungsgerichtes einkassiert. Demnach sei die Gemeinde Nalbach gar nicht klageberechtigt gewesen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die Gemeinde Nalbach wird gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Anstieg des Grubenwassers im Bereich Duhamel des Bergwerks Saar vom 23. Juni 2022 nicht vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Dies beschloss der Ferienausschuss des Gemeinderates jetzt einstimmig in einer Dringlichkeitssitzung am Mittwochabend.