Gemeinderat Nalbach Ferienausschuss Nalbach beschließt Realsteuersätze

Nalbach · Der Ferienausschuss des Gemeinderats Nalbach hat in seiner jüngsten Sitzung die Realsteuerhebesätze für die Gemeinde im Haushaltsjahr 2019 einstimmig festgesetzt. Das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) schreibt vor, dass die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen), die Grundsteuer B von in der Gemeinde liegenden Grundstücken und die Gewerbesteuer für jedes Haushaltsjahr neu festzusetzen sind.

2018 lag der Hebesatz der Grundsteuer A in der Gemeinde bei 270 Prozent, der Grundsteuer B bei 440 Prozent und der Gewerbesteuer bei 420 Prozent. Auf Vorschlag der Verwaltung wurden diese Werte unverändert ins Haushaltsjahr 2019 rückwirkend zum 1. Januar 2019 übertragen.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Heribert Grill betonte, dass Nalbach mit seinen Hebesätzen im Landes- und Kreisvergleich gut dastehe. In der Grundsteuer A liege Nalbach mit 270 Prozent unter dem Kreisdurchschnitt im Jahr 2018 von 304 Prozent und unter dem Landesdurchschnitt von 298 Prozent. Auch bei der Gewerbesteuer liege Nalbach mit 420 Prozent sowohl unter dem Landes- (445 Prozent) als auch unter dem Kreisdurchschnitt (426 Prozent). Lediglich bei der Grundsteuer B bewege man sich mit 440 Prozent genau im Landesdurchschnitt und leicht über dem Kreisdurchschnitt (408 Prozent).

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort