Urteil zu Stollenanlagen Nalbach verliert Prozess um Stollengänge in erster Instanz

Nalbach · Mit Bestürzung und Unverständnis hat die Gemeinde Nalbach zur Kenntnis genommen, dass das Landgericht die Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland in erster Instanz abgewiesen hat.

 Am Freitag wurde vom Landgericht Saarbrücken ein Urteil im Prozess um die unbekannten Stollenanlagen unter dem Kindergartengebäude St. Peter und Paul in Nalbach verkündet.

Am Freitag wurde vom Landgericht Saarbrücken ein Urteil im Prozess um die unbekannten Stollenanlagen unter dem Kindergartengebäude St. Peter und Paul in Nalbach verkündet.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Am Freitag wurde vom Landgericht Saarbrücken ein Urteil im Prozess um die unbekannten Stollenanlagen unter dem Kindergartengebäude St. Peter und Paul in Nalbach verkündet. Bürgermeister Peter Lehnert hierzu: „Ich bin maßlos enttäuscht über das Urteil und empfinde es als schreiende Ungerechtigkeit, dass die Gemeinde Nalbach wie auch die betroffenen privaten Grundstückseigentümer mit den Problemen und Schwierigkeiten, die aus einer ehemaligen Wehrmachtsanlage entstehen, schuldlos alleine gelassen werden sollen. Die Argumente der Gegenseite, dass spätestens im Jahr 1959 vom Grundstückseigentümer ein Stollengang angemeldet werden muss, der zum damaligen Zeitpunkt und bis ins Jahr 2016 hinein unbekannt war, sind mit dem gesunden Menschenverstand nicht nachzuvollziehen.“ Nach Erhalt der genauen Urteilsbegründung will die Gemeinde diese und den Verfahrensverlauf analysieren, um eine Entscheidung über eine mögliche Berufung treffen zu können.

Die Gemeinde Nalbach hatte im November 2017 gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Beseitigung der Gefahrenlage durch bisher unbekannte Stollengänge sowie auf Feststellung eines Schadens- beziehungsweise Aufwendungsersatzes für die bisher erfolgte Gefahrenabwehr und für Schäden am Kindergarten geklagt.

Die Gemeinde Nalbach schreibt: „Der Kindergarten ist durch massive Unterhöhlungen der Bodenplatte sowie tragender Fundamente in seiner Standsicherheit gefährdet. Diese Gefahr für Leben oder Gesundheit von Personen und der Beschädigung oder Zerstörung von Grund und Boden sowie des darauf befindlichen Gebäudes und des Spielplatzes, resultiert vermutlich aus zwei vor ihrer Entdeckung im Herbst 2016 beziehungsweise Frühjahr 2017 unbekannten Stollengängen aus dem Zweiten Weltkrieg. Diese Stollengänge sind Teil eines insgesamt über 500 Meter langen Stollensystems, das in einer Tiefe von zehn bis 15 Metern unter der Geländeoberkante im Sandsteinfels auch das Kindergartengelände und den Kindergarten unterfährt. Es wurde im Auftrag der Wehrmacht im Zuge des Baues der Verteidigungslinie Westwall 1938/39 als militärische Luftschutzanlage errichtet. Der Bund, vertreten durch die BImA, ist aus Sicht der Gemeinde und der sie vertretenden Anwälte gemäß dem AKG (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) verantwortlich für die Beseitigung von Gefahren und die Regulierung von Schäden, die von diesen Anlagen ausgehen.“

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