Wie man die unbeliebten Nager fern hält Den Ratten nicht den Tisch decken
Nalbach · In der Gemeinde Nalbach setzt man im Kampf gegen die unbeliebten Nager auf Aufklärung und Vorsorge.
Es ist kein angenehmes Thema, aber ein wichtiges. In immer mehr Kommunen machen sich Ratten breit, so auch in Nalbach. „Es ist kein akutes Problem bei uns, muss aber angesprochen werden“, sagt Bürgermeister Peter Lehnert im Gespräch mit unserer Zeitung. Getreu dem Motto „Keine Panik. Wehret den Anfängen“.
Denn gerade im Sommer fühlen sich die unbeliebten Nager, die gefährliche Krankheiten übertragen, dort, wo Kompost und Essensreste herumliegen, besonders wohl. „Das Problem ist menschengemacht“, sagt Lehnert, „ohne den Menschen könnten Ratten kaum überleben.“ Deshalb gilt es, bei den Anwohnern ein Bewusstsein zu schaffen, „den Ratten nicht den Tisch zu decken“.
Wer Essensreste in der Toilette herunterspült oder unrechtmäßig in Gelben Säcken entsorgt, lockt damit Ratten an. Über von vermeintlichen Tierfreunden frei zugänglich aufgestellte Futternäpfe freuen sich nicht nur Katzen. Für achtlos weggeworfene Essensreste gilt dasselbe. Und auch Container-Plätze, die als illegale Mülldepots missbraucht werden, können zu Tummelplätzen für Ratten werden.
Deshalb leert die Gemeinde regelmäßig die Container, säubert die Container-Stellplätze durch den Bauhof. Sollten die Container dennoch einmal alle voll sein, so appelliert Lehnert an die Vernunft der Bürger, das Leergut und das Papier wieder mitzunehmen und nicht einfach neben die Container zu werfen. Anderer Müll hat hier ohnehin nichts verloren.
Sollten Ratten gesichtet werden, greift dann auch die Ortspolizeibehörde restriktiv durch, so Lehnert weiter: „An Gefahrenstellen handeln wir sofort.“ Dabei sind in erster Linie – laut der Verordnung zur Rattenbekämpfung – Eigentümer, Pächter, Mieter oder sonstige Besitzer von bebauten und unbebauten Grundstücken innerhalb geschlossener Ortslagen zur Vorsorge verpflichtet. Die Verordnung zur Rattenbekämpfung ist Landesrecht und schreibt vor, Ansammlungen von Abfällen, Schutt, Gerümpel und dergleichen an allen Orten zu vermeiden oder zu beseitigen, die den Ratten leicht zugänglich sind, wie Lager, Gebäudeteile, Hofräume, Viehställe und Bachläufe. Dabei ist jeder Rattenbefall der Ortspolizeibehörde zu melden.
Ist anzunehmen, dass Ratten von Nachbargrundstücken oder sonstigen anderen Stellen zugewandert sind, muss darauf in der Anzeige hingewiesen werden. Wer Ratten entdeckt, sollte sich also umgehend an die Ortspolizeibehörde wenden.
Auf gar keinen Fall sollte man die Rattenbekämpfung ohne Beratung und Rücksprache in die eigenen Hände nehmen. Zu groß ist die Gefahr, dass ausgelegte Köder nicht nur von Ratten, sondern auch von Haustieren oder gar Kindern erreicht werden können. Deshalb sollte man sich hier unbedingt bei einem Fachmann Rat holen. Ansprechpartner in Nalbach ist die Ortspolizeibehörde. „Dort weiß man, was zu tun ist“, sagt Lehnert.
Wurden Ratten festgestellt, ist der Verantwortliche verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Passiert das nicht, muss die Gemeinde aktiv werden und für professionelle Abhilfe sorgen. Und das kann teuer werden, den die Kosten trägt der Verantwortliche. Etwa 750 Euro kostet es, laut Verwaltung, wenn eine Firma kommen muss. „Vorsorge ist da besser“, sagt der Verwaltungschef, der bisher in seiner Gemeinde erst einen wirklich krassen Fall von Rattenbefall in einem Gebäude hatte. Das Haus, so Lehnert, sei von einem „Messie“ zugemüllt worden und musste komplett gereinigt werden. Das sei jedoch eine unrühmliche Ausnahme gewesen.
Wer in der Gemeinde Nalbach Ratten entdeckt, sollte sich umgehend an die Ortspolizeibehörde, Tel. (0 68 38) 90 02 - 150, - 151, wenden.