Anwalt: Anträge sofort stellen

Körprich. Ein Nachbarschaftsstreit brachte ihn darauf, dass der Paragraph 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches womöglich auch bei einer ständigen Belästigung durch bergbaubedingte Erschütterungen greifen könnte. Rechtsanwalt Rolf Friedrichs musste zwar mit seinem Mandanten Hermann Josef Löw durch mehrere Instanzen, am Ende aber sprach der Bundesgerichtshof ihm Recht zu (wir berichteten)

 Rechtsanwalt Rolf Friedrichs klärte die Bürger in Körprich über mögliche Schadensersatzansprüche auf. Foto: Heike Theobald

Rechtsanwalt Rolf Friedrichs klärte die Bürger in Körprich über mögliche Schadensersatzansprüche auf. Foto: Heike Theobald

Körprich. Ein Nachbarschaftsstreit brachte ihn darauf, dass der Paragraph 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches womöglich auch bei einer ständigen Belästigung durch bergbaubedingte Erschütterungen greifen könnte. Rechtsanwalt Rolf Friedrichs musste zwar mit seinem Mandanten Hermann Josef Löw durch mehrere Instanzen, am Ende aber sprach der Bundesgerichtshof ihm Recht zu (wir berichteten). Großes InteresseWelche Folgen das Urteil hat, wer wie davon profitieren kann, darüber klärte der Anwalt am Donnerstagabend in der Michaelshalle in Körprich auf. Mehr als 400 Bürger waren zur Informationsveranstaltung gekommen, eingeladen hatte der Landesverband der Bergbaubetroffenen. Wenige Tage zuvor klärte Friedrich bereits die Bürger in Lebach und Saarwellingen über die Rechtsprechung auf. Ebenso wie dort machte er auch in Körprich deutlich, dass die Bürger ihre Ansprüche gleich geltend machen sollen und nicht, "wie von der RAG Deutsche Steinkohle und dem Bergamt propagiert, Anträge jetzt nicht überstürzt zu stellen". Wer glaubt, nach dem Paragraph 906 des BGB Schadensersatzforderungen stellen zu können, solle sich an den Landesverband der Bergbaubetroffenen wenden. Zudem würde jeder Antragsteller mit seinen Forderungen in die Verjährungsüberwachung fallen, was das Anwaltsbüro automatisch übernehmen werde.Der Paragraph 906 des BGB besagt unter anderem, dass ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, wenn eine Beeinträchtigung des Nutzungsrechtes eines Hausgrundstückes vorliegt. Friedrich zog mit seinem Mandanten zunächst vor das Amtsgericht Lebach und bekam zwar Recht, aber die Höhe des Schadensersatzes war ihm zu niedrig, also ging er in Berufung. Die RAG tat das auch. Das Landgericht Saarbrücken sprach das Urteil zu Gunsten des Bergbauunternehmens aus. Der Bundesgerichtshof in Karlruhe hob das Urteil des Landgerichtes allerdings wieder auf. "Da befinden wir uns jetzt", erklärte Friedrichs.Verfahren noch offen Der Fortgang des Verfahrens stünde nun offen, Status Quo sei jedoch, dass das Urteil von Lebach bestehen bleibt. "Das war zwar bereits eine gute Leistung, reicht uns aber nicht aus", sagte Friedrichs. Er kritisiert sowohl die Zeiträume, in denen die Erschütterungen liegen müssen, damit ein Anspruch besteht, als auch die Stärke der Erschütterungen und die Höhe der Entschädigung. Friedrich zeigte eine Tabelle, wonach es in der Gemeinde Nalbach bis zu 55 Monate, in Lebach bis zu 70, in Saarwellingen bis zu 50 und in Hülzweiler 26 Monate lang zu Erschütterungen kam, die seiner Meinung nach als Bemessungsgrundlage genommen werden muss.

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